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System für wechselkursgeschützte Einlagen beendet

Die Zentralbank der Republik Türkei hat bekannt gegeben, dass die Regelungen zur Beendigung des Systems für wechselkursgeschützte Einlagen in Kraft getreten sind.

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System für wechselkursgeschützte Einlagen beendet

Die Ära des Programms für wechselkursgeschützte Einlagen (KKM), das als eines der wichtigsten Themen des türkischen Finanzsystems galt, ist offiziell zu Ende gegangen. Mit einer Entscheidung der Zentralbank der Republik Türkei (TCMB) wurden die Regelungen vom 21. Dezember 2021, die die Umwandlung in TL-Einlagen und Partizipationskonten unterstützten, aufgehoben. Die entsprechenden Beschlüsse wurden im Amtsblatt veröffentlicht.

Mit dem von der TCMB veröffentlichten neuen Kommuniqué wurden sowohl das „Kommuniqué über die Unterstützung der Umwandlung von Türkische-Lira-Einlagen und Partizipationskonten (Nr. 2021/14)“ als auch das „Kommuniqué über die Unterstützung der Umwandlung von Goldkonten in Türkische-Lira-Einlagen und Partizipationskonten (Nr. 2021/16)“ außer Kraft gesetzt. Damit wurde die im Jahr 2021 eingeführte Regelung offiziell annulliert.

In einer im vergangenen Jahr veröffentlichten Erklärung war mitgeteilt worden, dass die Eröffnungs- und Verlängerungsvorgänge bei KKM-Konten (mit Ausnahme von YUVAM-Konten) zum 23. August 2025 eingestellt würden. Es war öffentlich bekannt gegeben worden, dass die entsprechende Gesetzgebung aufgehoben wird, sobald die Laufzeiten der vor diesem Datum erstellten Konten abgelaufen sind.

Darüber hinaus wurde mitgeteilt, dass die FATSİ-Anwendung, die auf die Umwandlung von Goldkonten in TL-Einlagen und Partizipationskonten sowie die Einbindung physischer Goldbestände in das Finanzsystem abzielt, vorerst fortbesteht, da die Laufzeiten noch nicht abgelaufen sind.


Nachrichtenquelle: 12punto

KKM Währungsgeschützte Einlagen