TÜRK-İŞ gibt bekannt: Mindestlohn liegt unter der Armutsgrenze
Die Untersuchung von TÜRK-İŞ für Januar 2025 zeigt, dass der Mindestlohn unter die Hunger- bzw. Existenzminimumgrenze gefallen ist. Während der Betrag, der für eine gesunde Ernährung einer vierköpfigen Familie erforderlich ist, auf 22.131 TL gestiegen ist, hat die Armutsgrenze die Marke von 72.000 TL überschritten. Die Lebenshaltungskosten für alleinstehende Arbeitnehmer beliefen sich auf 28.756 TL.
Der monatlich von TÜRK-İŞ veröffentlichte Bericht zur Hunger- und Armutsgrenze wurde für Januar 2025 aktualisiert. Die monatlichen Lebensmittelausgaben, die eine vierköpfige Familie in Ankara für eine gesunde und ausgewogene Ernährung tätigen muss, stiegen im Vergleich zum Vormonat um 1.048 TL auf 22.131 TL.
Der für das neue Jahr festgelegte Mindestlohn von 22.104 TL ist damit ab Januar unter die Hunger- bzw. Existenzminimumgrenze gefallen.

ARMUTSGRENZE ÜBERSCHREITET 72.000 TL
Den Daten von TÜRK-İŞ zufolge verzeichnete auch die Armutsgrenze einen deutlichen Anstieg. Die monatlichen Gesamtausgaben für Nahrung, Kleidung, Wohnen (Miete, Strom, Wasser, Heizung), Transport, Bildung, Gesundheit und andere Grundbedürfnisse stiegen im Vergleich zum Vormonat um etwa 3.400 TL auf 72.088 TL.
Diese Zahlen verdeutlichen, dass die Armutsgrenze für eine vierköpfige Familie rapide ansteigt und das Einkommensniveau nicht ausreicht, um die grundlegenden Ausgaben zu decken.

LEBENSHALTUNGSKOSTEN FÜR ALLEINSTEHENDE ARBEITNEHMER GESTIEGEN
Nicht nur für vierköpfige Familien, sondern auch für alleinstehende Arbeitnehmer steigen die Lebenshaltungskosten weiter an. Die Lebenshaltungskosten für einen alleinstehenden Arbeitnehmer beliefen sich im Januar auf 28.756 TL.
Während dieser Betrag im Dezember 2024 noch bei 27.365 TL lag, betrug der Anstieg im letzten Monat 1.391 TL.
Nachrichtenquelle: 12punto
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