Verpflichtende Einführung des sicheren Zahlungssystems bei Immobilienverkäufen auf den 1. Oktober verschoben
Das Datum für die verpflichtende Einführung des sicheren Zahlungssystems, das eine gleichzeitige Abwicklung von Eigentumsübertragung und Zahlung gewährleisten soll, wurde um drei Monate nach hinten verschoben.
Das Handelsministerium hat das Datum für die verpflichtende Einführung des sicheren Zahlungssystems, das darauf abzielt, die Zahlung und die Eigentumsübertragung bei Immobilienverkäufen zeitgleich abzuwickeln, verschoben. Das ursprünglich für den 1. Juli 2026 vorgesehene Datum für die verpflichtende Umstellung wurde auf den 1. Oktober 2026 verlegt.
Die Regelung zielt darauf ab, sowohl Käufer als auch Verkäufer bei Immobilien- und Grundstücksgeschäften gleichermaßen zu schützen und das Risiko von zahlungsbedingten Streitigkeiten sowie Betrug zu verringern. Mit dem System wird erwartet, dass der Kaufpreis über eine sichere Infrastruktur übertragen wird und der Prozess mit der Eigentumsübertragung synchron verläuft.
Der Vertreter der Immobilienbranche, Mustafa Hakan Özelmacıklı, erklärte, dass die Verschiebung im Hinblick auf den Abschluss der technischen Vorbereitungen angemessen sei. Özelmacıklı betonte, dass das System einen seit langem benötigten Sicherheitsmechanismus darstelle, unterstrich jedoch, dass alle Akteure der Branche in den Prozess einbezogen werden müssten, damit die Anwendung erfolgreich sein könne.
Laut Özelmacıklı sollten Immobilienunternehmen mit einer Zulassung zu den natürlichen Partnern des Systems gehören, da sie einen wesentlichen Teil der Immobilienverkaufsprozesse verwalten. Es wird davon ausgegangen, dass die Integration von Dienstleistungsgebühren in die sichere Zahlungsinfrastruktur die Inkassoprozesse absichern und zur registrierten Wirtschaft beitragen könnte.
Branchenvertreter sind der Ansicht, dass die Zahlungssicherheit allein die Schattenwirtschaft nicht vollständig beseitigen wird. Steuerliche Regelungen, die die Angabe der tatsächlichen Verkaufspreise fördern, sowie Lösungen für Grundbuchgebühren, Wertzuwachssteuern und ratenbasierte oder projektbezogene Verkäufe werden ebenfalls als wichtige Punkte für die Wirksamkeit der Anwendung genannt.
Gemäß dem neuen Zeitplan ist der Beginn der verpflichtenden Anwendung für den 1. Oktober 2026 geplant. Bis zu diesem Datum sollen die technischen Integrationen abgeschlossen und die Details der Anwendung, die die Sicherheit der Parteien bei Verkaufsprozessen erhöhen sollen, geklärt werden.
Nachrichtenquelle: 12punto
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