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Verteidigung der neuen Verbrauchssteuer-Sätze durch das Ministerium: 'Geringe Auswirkungen auf die Inflation'

Das Ministerium für Schatz und Finanzen gab bekannt, dass das Hauptziel der Änderung der Sonderverbrauchssteuer (ÖTV) für Personenkraftwagen die Senkung des Leistungsbilanzdefizits sei. Nach Angaben des Ministeriums wird die Regelung auf Jahresbasis lediglich einen Effekt von 0,0019 Prozentpunkten auf die Inflation haben.

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Verteidigung der neuen Verbrauchssteuer-Sätze durch das Ministerium: 'Geringe Auswirkungen auf die Inflation'

Das Ministerium für Schatz und Finanzen hat eine Erklärung zur Änderung der Sonderverbrauchssteuer (ÖTV) bei Personenkraftwagen abgegeben. Das Ministerium betonte, dass das Hauptziel dieser Regelung darin bestehe, einen Beitrag zur Verringerung des Leistungsbilanzdefizits zu leisten.

In der Erklärung wurde mitgeteilt, dass auf Grundlage der Befugnisse gemäß Gesetz Nr. 7555 Änderungen an den ÖTV-Bemessungsgrundlagen und -Sätzen vorgenommen wurden, wobei der Hubraum der Motoren, die elektrische Reichweite und die Batteriekapazität der Fahrzeuge als Grundlage dienten.

"GERINGE AUSWIRKUNGEN AUF DIE INFLATION"

In der Erklärung, die Details zur Regelung enthielt, wurden folgende Aussagen getroffen:

"Dieser Schritt wurde im Wesentlichen unternommen, um zur Verringerung des Leistungsbilanzdefizits beizutragen. In diesem Rahmen wurden die ÖTV-Sätze für einige Fahrzeuggruppen, bei denen die Verkaufszahlen hoch sind, um 5 bis 10 Prozentpunkte gesenkt. Bei einigen Modellen wurden die bestehenden Sätze beibehalten. Bei anderen Modellen hingegen wurden die ÖTV-Sätze um 10 bis 20 Prozentpunkte erhöht. Da die vorgenommenen Änderungen sowohl senkende als auch erhöhende Effekte beinhalten, wird prognostiziert, dass der Netto-Inflations-Effekt der Regelung auf Jahresbasis lediglich 0,0019 Prozentpunkte betragen wird."

DETAILS DER REGELUNG

Auch bei den ÖTV-Sätzen für Elektrofahrzeuge wurden Änderungen vorgenommen. Bei diesen Fahrzeugen, für die zuvor Sätze galten, die bei 10 Prozent begannen und schrittweise auf bis zu 60 Prozent anstiegen, wurden die Bemessungsgrenzen angehoben, während die ÖTV-Sätze für jede Stufe um 15 Prozentpunkte erhöht wurden.

In diesem Zusammenhang wurden die neuen Sätze für Fahrzeuge, die ausschließlich über einen Elektromotor verfügen, auf 25 Prozent, 55 Prozent, 65 Prozent beziehungsweise 75 Prozent festgelegt.

Bei sogenannten "Plug-in-Hybriden", die sowohl über einen Elektro- als auch über einen Verbrennungsmotor verfügen, wurden die ÖTV-Sätze in ähnlicher Weise um jeweils 15 Prozentpunkte angehoben.


Nachrichtenquelle: 12punto

ÖTV Finanz- und Schatzministerium