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Vorläufige Maßnahme der Wettbewerbsbehörde gegen Haribo: 30 Prozent der Verkaufsständer für Konkurrenzprodukte reserviert

Während das laufende Untersuchungsverfahren andauert, hat die Behörde angeordnet, dass in traditionellen Verkaufsstellen mit einer Fläche von bis zu 200 Quadratmetern ein Teil der Haribo-Ständer für Konkurrenzprodukte freigegeben werden muss.

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Vorläufige Maßnahme der Wettbewerbsbehörde gegen Haribo: 30 Prozent der Verkaufsständer für Konkurrenzprodukte reserviert

Die Wettbewerbsbehörde (Rekabet Kurulu) hat im Rahmen des gegen Haribo Şekerleme San. ve Tic. Ltd. Şti. geführten Untersuchungsverfahrens die Anwendung einer vorläufigen Maßnahme gegen das Unternehmen beschlossen.

Laut der Erklärung der Wettbewerbsbehörde wurde die Entscheidung während des laufenden Untersuchungsverfahrens getroffen, das eingeleitet wurde, um festzustellen, ob Haribo gegen das Gesetz zum Schutz des Wettbewerbs verstoßen hat. Die Behörde beabsichtigt damit, mögliche Wettbewerbsverstöße auf dem Markt für Fruchtgummi sowie schwerwiegende, nur schwer wiedergutzumachende Schäden zu verhindern.

Im Rahmen der Maßnahme wird eine neue Regelung für Haribo-Ständer in traditionellen Verkaufsstellen mit einer Fläche von bis zu 200 Quadratmetern eingeführt, die innerhalb eines Monats nach Zustellung der begründeten Entscheidung umgesetzt werden muss.

Demnach muss im sichtbaren Bereich der betreffenden Ständer eine Fläche, die 30 Prozent des Ständervolumens entspricht, in vertikaler Ausrichtung und als zusammenhängender Block für Produkte konkurrierender Marken reserviert werden. Diese Fläche muss mit einem Etikett versehen sein, das den Hinweis „Dieser Bereich ist für Konkurrenzprodukte reserviert“ trägt. Diese Regelung gilt für Konkurrenzmarken, die in der jeweiligen Verkaufsstelle über keinen eigenen Fruchtgummiständer verfügen.

Haribo ist verpflichtet, der Wettbewerbsbehörde innerhalb eines Monats nachzuweisen, dass die im Beschluss vorgesehenen Verpflichtungen erfüllt wurden. Andernfalls kann gegen das Unternehmen ein Bußgeld verhängt werden.

In der Erklärung der Behörde wurde darauf hingewiesen, dass die Untersuchung gegen Haribo fortgesetzt wird. Die vorläufige Maßnahme bleibt bis zur endgültigen Entscheidung der Behörde in Kraft.


Nachrichtenquelle: 12punto

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