Wer Steuerschulden hat, sollte dies nicht verpassen! Die Frist läuft ab
Steuerpflichtige mit Außenständen bei den Finanzämtern können ihre Anträge bis zum 31. August über digitale Kanäle oder direkt bei den Finanzämtern einreichen.
Die letzte Woche für die Antragstellung zur Ratenzahlung bestimmter öffentlicher Forderungen, die von den Finanzämtern verfolgt werden, hat begonnen. Nach Angaben der Finanzverwaltung (GİB) des Ministeriums für Schatz und Finanzen müssen Steuerpflichtige, die von der Regelung profitieren möchten, ihre Anträge bis Montag, den 31. August, abschließen.
Die Regelung umfasst öffentliche Forderungen, die zum 5. Juni fällig waren, aber bis zum 16. Juni noch nicht beglichen wurden. Schulden wie Einkommensteuer, Körperschaftsteuer, Mehrwertsteuer, Gebühren, Verkehrsbußgelder, Nutzungsentschädigungen (Ecrimisil), gerichtliche Geldstrafen und Studienkredite können in diesem Rahmen in Raten gezahlt werden.
Die Sonderverbrauchsteuer, die vorläufige Steuer auf die Einkommen- oder Körperschaftsteuer für das Jahr 2026 sowie die damit verbundenen Steuerschadensstrafen, Verzugszinsen und Säumniszuschläge sind von der Stundung ausgenommen. Auch die auf die Steuererklärungen dieser Steuern entfallende Stempelsteuer sowie deren Säumniszuschläge sind vom Geltungsbereich ausgeschlossen.
ANTRÄGE KÖNNEN ÜBER DIGITALE KANÄLE EINGEREICHT WERDEN
Steuerpflichtige können für Schulden, die nicht die Mehrwertsteuer betreffen, eine Ratenzahlungsoption von bis zu 72 Monaten in Anspruch nehmen. Bei der Mehrwertsteuer beträgt die Ratenzahlungsfrist 12 Monate. Der jährliche Stundungszinssatz für Ratenzahlungen wurde auf 29 Prozent festgelegt.
Von Steuerpflichtigen, deren Schulden 10 Millionen Lira nicht übersteigen, wird keine Sicherheit verlangt. Bei Schulden, die diesen Betrag übersteigen, muss lediglich für die Hälfte des Betrags, der die 10 Millionen Lira übersteigt, eine Sicherheit hinterlegt werden.
Es besteht keine Verpflichtung, für die Antragstellung persönlich zum Finanzamt zu gehen. Die Vorgänge können elektronisch über die Website der GİB, das Digitale Finanzamt (Dijital Vergi Dairesi) oder über e-Devlet abgewickelt werden. Steuerpflichtige, die sich im Digitalen Finanzamt anmelden, können ihre stundungsfähigen Schulden einsehen und die für sie passende Ratenzahlungsoption wählen.
Der letzte Termin für die erste Zahlung der in Raten umgewandelten Schulden ist der 30. September. Die weiteren Raten sind monatlich zu zahlen. Sollten die Raten nicht fristgerecht oder nicht vollständig gezahlt werden, gilt die Stundung als verletzt; allerdings wird die nicht fristgerechte oder unvollständige Zahlung von maximal zwei Raten innerhalb eines Kalenderjahres nicht als Verletzung gewertet.
Nachrichtenquelle: 12punto
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