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Schlechte Nachrichten für Nutzer des Inkognito-Modus in Chrome

Es hat sich herausgestellt, dass Nutzer, die im Google Chrome-Browser im Inkognito-Modus surfen, nicht so privat unterwegs sind, wie sie vielleicht dachten.

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Schlechte Nachrichten für Nutzer des Inkognito-Modus in Chrome

Google Chrome behauptet weiterhin mit überwältigendem Vorsprung seine Position als der weltweit am häufigsten genutzte Browser. Die einfache Benutzeroberfläche, die Geschwindigkeit und die funktionalen Erweiterungen tragen maßgeblich zu dieser Beliebtheit bei. Gleichzeitig bietet Google Chrome im Dropdown-Menü oben rechts eine Schaltfläche, mit der man einen Inkognito-Tab öffnen kann. 

KLAGE EINGEREICHT

Google hat erklärt, bereit zu sein, eine Sammelklage beizulegen, die 2020 aufgrund des Inkognito-Modus des Chrome-Browsers eingereicht wurde. Die im nördlichen Bezirk von Kalifornien eingereichte Klage warf Google vor, die „Browserdaten der Nutzer in Echtzeit zu verfolgen, zu sammeln und zu identifizieren“, selbst wenn diese einen neuen Inkognito-Tab geöffnet hatten.

ES HAT SICH HERAUSGESTELLT, DASS ES 'NICHT PRIVAT GENUG' IST

Die von dem in Florida ansässigen William Byatt sowie den in Kalifornien ansässigen Chasom Brown und Maria Nguyen eingereichte Klage warf Google einen Verstoß gegen Datenschutzgesetze vor. Zudem wurde behauptet, dass Websites, die Google Analytics oder Ad Manager nutzen, Informationen von Browsern im Inkognito-Modus sammeln, einschließlich Webseiteninhalten, Gerätedaten und IP-Adressen.

Die Kläger warfen Google außerdem vor, die Inkognito-Aktivitäten von Chrome-Nutzern zu erfassen und diese mit bestehenden Nutzerprofilen zu verknüpfen. Google versuchte zunächst, eine Abweisung der Klage zu erwirken, indem es auf die Nachricht verwies, die angezeigt wird, wenn Nutzer den Inkognito-Modus von Chrome öffnen. Dieser Warnhinweis weist die Nutzer darauf hin, dass ihre Aktivitäten „für die von Ihnen besuchten Websites weiterhin sichtbar sein können“.


Nachrichtenquelle: 12punto

Google Chrome Schutz Besuch Warnung Verletzung