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Reaktion der Anwaltskammer auf die „Einflussagenten“-Regelung

Die Türkische Anwaltskammer (TBB) hat ihre Besorgnis über die im türkischen Parlament (TBMM) zur Debatte stehende Regelung, die in der Öffentlichkeit als „Einflussagentur“ bekannt ist, zum Ausdruck gebracht. Sie erklärte, dass die Bestimmung rechtliche Unklarheiten enthalte und zu Menschenrechtsverletzungen führen könne.

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Reaktion der Anwaltskammer auf die „Einflussagenten“-Regelung

Der Gesetzesentwurf, der aus 23 Artikeln besteht, sorgt insbesondere durch seinen 16. Artikel für Diskussionen. Dieser wird als „Einflussagenten“-Regelung bezeichnet und fügt dem Abschnitt des türkischen Strafgesetzbuches (TCK) über „Straftaten gegen Staatsgeheimnisse und Spionage“ einen neuen Straftatbestand unter dem Titel „Begehen von Straftaten gegen die Sicherheit oder die politischen Interessen des Staates“ hinzu.

Die AKP argumentierte, die Regelung sei für den „Kampf gegen eine neue Art von Spionage“ notwendig.

Die Opposition und Berufsverbände der Presse kritisierten die Regelung hingegen mit der Sorge, dass sie aufgrund ihrer „vagen Formulierungen zu einer Hexenjagd führen könnte“.

Zu diesem Thema gab es eine Stellungnahme der Türkischen Anwaltskammer.

Hier ist die Erklärung der Anwaltskammer zur Einflussagentur:

„Mit Artikel 16 des Gesetzesentwurfs zur Änderung des Notargesetzes und einiger anderer Gesetze, der im Justizausschuss der Großen Nationalversammlung der Türkei (TBMM) angenommen wurde und dessen Beratung im Plenum der TBMM für diese Woche erwartet wird, soll der Artikel 309/A mit dem Titel 'Begehen von Straftaten gegen die Sicherheit oder die politischen Interessen des Staates', in der Öffentlichkeit bekannt als 'Einflussagenten'-Regelung, in das türkische Strafgesetzbuch aufgenommen werden.

Der im Entwurf enthaltene Ausdruck 'strategische Interessen eines fremden Staates oder einer Organisation' ist eine Formulierung, die in unserer strafrechtlichen Systematik nicht existiert und Raum für willkürliche Auslegungen bietet. Es ist offensichtlich, dass dieser Ausdruck rechtlich nicht vorhersehbar ist. In einem demokratischen Rechtsstaat ist es nicht hinnehmbar, dass im Bereich des Strafrechts, das die persönliche Freiheit und Sicherheit sowie das Recht auf Meinungsfreiheit unmittelbar betrifft, unbestimmte, vage, zweideutige und in ihrer Auslegung nicht vorhersehbare Formulierungen verwendet werden.

Wir fordern, dass bei der Prüfung des Gesetzesentwurfs im Plenum der TBMM auf die genannten Punkte geachtet wird und dass eine Regelung, die eindeutig rechtswidrig ist und zu Menschenrechtsverletzungen führen wird, nicht durch das hohe Parlament in Kraft gesetzt wird. Wir möchten die Öffentlichkeit darüber informieren, dass wir die Regelung und den Prozess aufmerksam verfolgen.“


Nachrichtenquelle: 12punto

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