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Wegweisendes Urteil des Kassationshofs zur Mietkaution betrifft Millionen Mieter

Die 3. Zivilkammer des Kassationshofs hat festgelegt, von welchem Vermieter die Mietkaution nach einem Hausverkauf zurückgefordert werden kann. Kann der ehemalige Eigentümer nicht nachweisen, dass er die erhaltene Kaution an den neuen Eigentümer übertragen hat, bleibt er zur Rückzahlung an den Mieter verpflichtet.

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Wegweisendes Urteil des Kassationshofs zur Mietkaution betrifft Millionen Mieter

Die 3. Zivilkammer des Kassationshofs (Yargıtay) hat ein wegweisendes Urteil dazu gefällt, von welchem Eigentümer die Mietkaution im Falle eines Verkaufs der vermieteten Immobilie zurückgefordert werden kann. Die Kammer entschied, dass der ehemalige Eigentümer weiterhin zur Rückzahlung an den Mieter verpflichtet bleibt, sofern er nicht beweisen kann, dass er die Kaution an den neuen Eigentümer übertragen hat.

DER RECHTSSTREIT BEGANN IN GAZİANTEP

Ein Mieter in Gaziantep forderte nach dem Verkauf der Wohnung während der laufenden Mietzeit die Rückzahlung seiner Mietkaution in Höhe von 300 Dollar vom ehemaligen Vermieter. Der Mieter stellte nach dem Verkauf die Mietzahlungen ein und verlangte, dass der Kautionsbetrag mit der Miete verrechnet wird.

Da es zu einem Streit mit dem ehemaligen Vermieter kam, leitete der Mieter ein Zwangsvollstreckungsverfahren ein, um den Betrag einzufordern. Der Fall wurde vor dem 1. Friedensgericht in Gaziantep verhandelt.

LOKALES GERICHT SAH DEN NEUEN EIGENTÜMER IN DER VERANTWORTUNG

Das lokale Gericht entschied, dass mit dem Verkauf der Immobilie der neue Eigentümer Vertragspartei des Mietvertrags geworden sei und der Kautionsanspruch daher nicht gegen den ehemaligen, sondern gegen den neuen Vermieter geltend gemacht werden müsse.

Dieses Urteil wurde vom Justizministerium zugunsten des Gesetzes angefochten. Die 3. Zivilkammer des Kassationshofs, die den Fall prüfte, hob das Urteil des lokalen Gerichts auf.

DIE KAUTION MUSS AN DEN NEUEN EIGENTÜMER ÜBERTRAGEN WERDEN

In der Entscheidung des Kassationshofs wurde festgehalten, dass mit dem Eigentümerwechsel der neue Eigentümer die Rechte und Pflichten aus dem Mietvertrag übernimmt. Es wurde jedoch darauf hingewiesen, dass der vorherige Eigentümer die zu Beginn des Mietverhältnisses erhaltene Kaution an den neuen Eigentümer weitergeben muss.

Die Kammer betonte, dass der ehemalige Eigentümer den Nachweis erbringen müsse, dass diese Übertragung tatsächlich stattgefunden hat.

In der Entscheidung heißt es dazu:

„Der beklagte (ehemalige) Vermieter muss nachweisen, dass er die zu Beginn des Mietverhältnisses erhaltene Kaution an den neuen Eigentümer übertragen hat. Denn wenn nicht bewiesen werden kann, dass der Kautionsbetrag an den neuen Eigentümer übergeben wurde, besteht die Rückgabepflicht für den vorherigen Eigentümer, der die Kaution entgegengenommen hat, weiterhin fort.“

EHEMALIGER VERMIETER MUSS NACHWEIS DURCH DOKUMENTE ERBRINGEN

Dem Urteil zufolge ist der ehemalige Eigentümer, der seine Immobilie verkauft, verpflichtet, die vom Mieter erhaltene Kaution an den neuen Vermieter zu übertragen. Kann er jedoch nicht belegen, dass die Kaution an den neuen Eigentümer weitergeleitet wurde, steht es dem Mieter frei, den Kautionsbetrag vom ehemaligen Vermieter zurückzufordern.


Nachrichtenquelle: 12punto