İmamoğlu äußert sich zum „Ahmak“-Prozess: „So ein Prozess darf nicht sein“
Der Bürgermeister der Stadt Istanbul (İBB), Ekrem İmamoğlu, hat sich zu dem Verfahren geäußert, in dem ein politisches Betätigungsverbot gegen ihn gefordert wird.
Der Bürgermeister der Stadt Istanbul (İBB), Ekrem İmamoğlu, hat wichtige Erklärungen zu dem Verfahren abgegeben, in dem ein politisches Betätigungsverbot gegen ihn gefordert wird.
İmamoğlu erklärte, dass die Vorstandsmitglieder des Türkischen Städtebundes (TBB) eine Stellungnahme abgeben würden, und wies darauf hin, dass der Fall in den letzten Wochen intensiv in der Öffentlichkeit diskutiert wurde.
Der Bürgermeister der Stadt Istanbul (İBB), Ekrem İmamoğlu, sagte zu dem Verfahren, in dem ihm bei einer Bestätigung des Urteils von 2 Jahren, 7 Monaten und 15 Tagen Haft – verhängt wegen der angeblichen Beleidigung von Mitgliedern des Hohen Wahlrats (YSK) als „Ahmak“ (Dummkopf) – ein politisches Betätigungsverbot droht: „Dieser Prozess beunruhigt die Gesellschaft, so ein Prozess darf nicht sein.“
İmamoğlu beantwortete in Ankara Fragen von Pressevertretern.
„Der Prozess beunruhigt die Gesellschaft“
İmamoğlu erklärte, dass die intensive öffentliche Aufmerksamkeit für den Fall in den letzten Wochen mehrere Aspekte habe, und betonte, dass der Prozess die Gesellschaft beunruhige und inakzeptabel sei.
Mit der Frage „Bestimmt das Recht den Verlauf des Prozesses oder die Politik?“ merkte İmamoğlu an, dass es sich um ein gesellschaftliches Thema handele, und fügte hinzu: „Es ist eine Frage der Demokratie und des Rechts. Wenn unser Parteivorsitzender Özgür Özel zurückkehrt, wird ein Fahrplan festgelegt werden.“
Der „Ahmak“-Prozess gegen İmamoğlu
Ekrem İmamoğlu nahm im November 2019, kurz nach seiner ersten Wahl zum Bürgermeister von Istanbul, als geladener Gast am Kongress der Gemeinden und Regionen des Europarates in Straßburg teil und hielt dort eine Rede.
Der damalige türkische Innenminister und heutige AKP-Abgeordnete für Istanbul, Süleyman Soylu, sagte über İmamoğlu: „Ich sage das dem Dummkopf (Ahmak), der zum Europaparlament geht und die Türkei verleumdet. Dieses Volk wird dich dafür bezahlen lassen.“
İmamoğlu antwortete Soylu daraufhin: „Wenn wir uns ansehen, wer die Wahl am 31. März annulliert hat und wo wir in den Augen der Welt und Europas stehen, wenn wir uns ansehen, was passiert ist, dann sind diejenigen, die die Wahl am 31. März annulliert haben, die Dummköpfe (Ahmak). Darauf sollte er sich erst einmal konzentrieren.“
Daraufhin reichten die Mitglieder des Hohen Wahlrats (YSK), der die Wahlen in der Türkei organisiert, eine schriftliche Strafanzeige bei der Generalstaatsanwaltschaft Istanbul-Anadolu ein, mit der Begründung, sie seien beleidigt worden und Opfer einer Straftat geworden.
In der von der Generalstaatsanwaltschaft erstellten Anklageschrift wurde für İmamoğlu wegen „öffentlicher Beleidigung von Beamten aufgrund ihrer Tätigkeit als Gremium“ eine Haftstrafe von 1 Jahr, 3 Monaten und 15 Tagen bis zu 4 Jahren und 1 Monat gefordert.
In der ersten Instanz vor dem 7. Strafgericht erster Instanz von Istanbul-Anadolu wurde Ekrem İmamoğlu zu 2 Jahren, 7 Monaten und 15 Tagen Haft sowie einem politischen Betätigungsverbot verurteilt.
Der Fall wird seit zwei Jahren vor dem Berufungsgericht (İstinaf Mahkemesi) verhandelt, das eine Stufe unter dem Kassationshof (Yargıtay) steht, der in der Türkei als Revisionsinstanz fungiert.
Nachrichtenquelle: 12punto
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