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Die Tür zur Staatsbürgerschaft in der EU schließt sich: Portugal erhöht Aufenthaltsdauer auf 10 Jahre, Maltas „Goldener Pass“ beendet

In EU-Ländern verlängern sich die Aufenthaltszeiten für die Staatsbürgerschaft, während Programme für den direkten Erwerb des Passes durch Investitionen nach und nach eingestellt werden.

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Die Tür zur Staatsbürgerschaft in der EU schließt sich: Portugal erhöht Aufenthaltsdauer auf 10 Jahre, Maltas „Goldener Pass“ beendet

Die Wege zur Einbürgerung in der Europäischen Union sind im letzten Jahr schwieriger geworden. Während die Standard-Aufenthaltsdauer in vielen Ländern weiterhin zwischen 5 und 10 Jahren liegt, haben einige Regierungen die Fristen verlängert; Modelle, die eine direkte Staatsbürgerschaft gegen Investitionen ermöglichten, wurden weitgehend abgeschafft.

Die deutlichste Änderung wurde in Portugal vorgenommen. Mit der am 19. Mai 2026 in Kraft getretenen Regelung wurde die für den Einbürgerungsantrag erforderliche Aufenthaltsdauer für Staatsangehörige von Nicht-EU-Ländern von 5 auf 10 Jahre erhöht. Für EU-Bürger sowie für Staatsangehörige der Gemeinschaft der portugiesischsprachigen Länder (CPLP) wurde diese Frist auf 7 Jahre festgelegt. Die neuen Regeln berühren nicht die erworbenen Rechte von Personen, die bereits nach der alten Gesetzgebung einen Antrag gestellt hatten.

In Malta konzentrierte sich die Änderung der Staatsbürgerschaftspolitik weniger auf die Aufenthaltsdauer als vielmehr auf das Programm zur Staatsbürgerschaft durch Investitionen. Der Europäische Gerichtshof befand am 29. April 2025, dass Maltas Programm, das die direkte Verleihung der Staatsbürgerschaft gegen Investitionen vorsah, nicht mit dem EU-Recht vereinbar ist. Nachdem Zypern eine ähnliche Praxis im Jahr 2020 beendet hatte, gibt es innerhalb der EU kein Programm für eine direkte „Staatsbürgerschaft durch Investition“ mehr, das für neue Anträge offensteht.

IN DEUTSCHLAND WURDE DER BESCHLEUNIGTE WEG ABGESCHAFFT

Auch Deutschland hat einen Rückzieher von dem kürzlich eingeführten erleichterten Weg zur Staatsbürgerschaft gemacht. Die Regelung, die 2024 in Kraft trat und Personen mit „herausragender Integration“ die Möglichkeit zur Einbürgerung nach 3 Jahren bot, wurde am 30. Oktober 2025 aufgehoben. Während das Recht auf Antragstellung nach 3 Jahren für Personen, die mit einem deutschen Staatsbürger verheiratet sind, bestehen bleibt, gilt für andere Antragsteller wieder die Standardfrist von 5 Jahren.

Im Gegensatz dazu gab es in Ländern wie Frankreich, Irland, den Niederlanden, Schweden, Bulgarien und Belgien in letzter Zeit keine Änderungen an der 5-jährigen Standard-Aufenthaltsdauer. Auch in Griechenland bleibt die allgemeine Frist bei 7 Jahren. In Griechenland müssen Inhaber eines Goldenen Visums jedoch tatsächlich im Land leben, die Sprache erlernen und eine Prüfung bestehen, die Kenntnisse in Geschichte, Geographie und Politik abfragt.

Experten zufolge verlagert sich die Ausrichtung der Staatsbürgerschaftspolitik in der EU weg von schnellen und investitionsbasierten Modellen hin zu Kriterien wie langjährigem Aufenthalt, Sprachkenntnissen und Integration. In diesem Bild bleiben Ausnahmen für kurze Wege vor allem bei Einbürgerungsanträgen auf Basis der Abstammung bestehen.



Nachrichtenquelle: 12punto

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