2 Ausländer waren auf Ministeriumswohnsitz registriert: Vorwurf einer „Falle“ für Innenminister Ali Yerlikaya
Während bekannt wurde, dass die für den Wohnsitz von Innenminister Ali Yerlikaya in Ankara erteilte Aufenthaltserlaubnis auf zwei Ausländer registriert war, brachte die Sözcü-Kolumnistin Saygı Öztürk eine brisante Behauptung zu diesem Thema vor. In ihrem Artikel mit dem Titel „Wurde dem Innenminister eine Falle gestellt?“ schrieb Öztürk: „Ein Beamter sagt: ‚Das ist Ankara, hinter Ereignissen, die normal erscheinen, stecken oft bestimmte Kalküle‘.“
Bei den Kontrollen der dem Innenministerium unterstellten Migrationsbehörde kam heraus, dass die für den Wohnsitz von Minister Ali Yerlikaya in Ankara erteilte Aufenthaltserlaubnis auf zwei Ausländer registriert war.
Der T24-Kolumnist Tolga Şardan, der den Skandal öffentlich machte, hatte zudem berichtet, dass es sich bei den beiden Ausländern, denen eine Aufenthaltserlaubnis für den Wohnsitz des Innenministers erteilt wurde, um Militärschüler kirgisischer Herkunft handelte.
Zu dem Vorfall, der in der Öffentlichkeit für großes Aufsehen sorgte, brachte die Sözcü-Kolumnistin Saygı Öztürk eine brisante Behauptung vor.
Öztürk schrieb in ihrem Artikel mit dem Titel „Wurde dem Innenminister eine Falle gestellt?“: „Es ist die Rede von einem Komplott, um Ali Yerlikaya und seine Stellvertreter, die effektive Operationen gegen organisierte Kriminalitätsgruppen, Drogenhändler und Terrororganisationen durchführen und in allen ihr Ministerium betreffenden Angelegenheiten wirksame Arbeit leisten, in Misskredit zu bringen. Es gibt auch Stimmen, die sagen, dass eine ‚Adressenfalle‘ gestellt wurde, um das Image zu erzeugen: ‚Der Minister kann nicht einmal seinen eigenen Wohnsitz kontrollieren‘.“
Die entsprechenden Abschnitte aus Öztürks Artikel lauten wie folgt:
„Ein Beamter sagt: ‚Das ist Ankara, hinter Ereignissen, die normal erscheinen, stecken oft bestimmte Kalküle‘. Zwei aserbaidschanische Militärschüler wohnen im Wohnheim der Militärakademie. Um an den Wochenenden ‚auswärts‘ übernachten zu dürfen, müssen sie eine Adresse angeben. Vermittler haben als Wohnadresse den Ort angegeben, an dem sich der Wohnsitz des Ministers befindet. Auch wenn die Militärschüler nicht im Wohnsitz des Ministers wohnen, kann man nicht behaupten, dass die beiden Personen, die ihnen bei der Adressangabe als Vermittler dienten, unschuldig sind. Zu wessen Nutzen waren sie an diesem Komplott beteiligt? Es ist nicht schwer zu erraten, wer Yerlikaya zermürben und seine erfolgreiche Arbeit überschatten will.
Nun wird Folgendes geschehen: Die Unterstützung derjenigen, bei denen festgestellt wird, dass sie ihren Wohnort ohne Wissen der zuständigen Behörden verlassen haben, wird eingestellt. Zweifellos wird diese Situation die Asylsuchenden stark beeinträchtigen. Daher wird bekannt sein, welcher Syrer sich in welcher Provinz und an welcher Adresse aufhält, und es werden genauere Register geführt werden.
Als Wohnadresse der Militärschüler wurde der Wohnsitz des Ministers angegeben. ‚Nun, wer hat ihnen diese Adresse gegeben? Wer hat den Mietvertrag vorbereitet und ausgehändigt?‘, das muss untersucht werden.“
Nachrichtenquelle: 12punto
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