Aussage von Sebahattin Şirin veröffentlicht
Die Aussage, die der UltrAslan-Anführer Sebahattin Şirin im Rahmen einer in Istanbul geführten Ermittlung bei der Staatsanwaltschaft gemacht hat, wurde bekannt.
Sebahattin Şirin erklärte in seiner Aussage: „Da ich den Prozess für eine Türkei ohne Terror sowie die Einheit und den Zusammenhalt des Landes unterstütze, habe ich mich im Sinne von ‚Freiheit für Herrn Öcalan‘ geäußert.“
Der Verdächtige wurde im Zuge der gegen ihn laufenden Ermittlungen zu einer Videoaufnahme befragt, die auf Social-Media-Plattformen kursierte und ihn bei der Ankunft in der forensischen Untersuchungsstelle des staatlichen Krankenhauses Bayrampaşa zeigt, wo er „Freiheit für Herrn Öcalan, Freiheit für Herrn Öcalan“ rief:
„Im Zusammenhang mit der gegen mich laufenden Ermittlung habe ich mich auf dem Weg vom Polizeirevier zum Krankenhaus, als ich auf Pressevertreter traf, im Sinne von ‚Freiheit für Herrn Öcalan, Freiheit für Herrn Öcalan‘ geäußert, da ich den Prozess für eine Türkei ohne Terror sowie die Einheit und den Zusammenhalt des Landes unterstütze. Ich habe keine weiteren Absichten oder einen kriminellen Vorsatz.“
„Ich habe zu den Punkten, zu denen ich im Rahmen der gegen mich geführten Ermittlung befragt wurde, wahrheitsgemäß ausgesagt. Ich weise alle mir zur Last gelegten Straftaten zurück. Ich bin unschuldig“, sagte er.

Bei der Durchsuchung des Wohnsitzes von Sebahattin Şirin wurden 796.400 TL, 82.953 Dollar, 18.820 Pfund und 918.595 Euro sichergestellt. Şirin wurde auch dazu befragt, warum das Geld an verschiedenen Stellen im Haus verstreut aufgefunden wurde.
Şirin behauptete, dass sich das Geld aus langjährigen persönlichen Ersparnissen sowie aus Hochzeitsgeschenken für seinen Sohn zusammensetze, der vor etwa 8 Monaten geheiratet habe. Er gab an, kein Geld auf Bankkonten zu halten, und erklärte, er habe das Bargeld aus Angst vor Diebstahl an verschiedenen Stellen im Haus aufbewahrt.
Şirin gab an, nicht im Detail erklären zu können, welcher Teil des Geldes seine eigenen Ersparnisse und welcher Teil Hochzeitsgeschenke seien; er könne sich auch nicht daran erinnern, wann und bei welchem Juwelier das Gold nach der Hochzeit in Fremdwährung umgetauscht wurde. Er erklärte, er besitze keine Belege für diese Transaktionen, werde diese jedoch nachreichen, falls er im Zuge seiner Nachforschungen welche finde.
38,4 MILLIONEN TL AUF DEN KONTEN SEINES 26-JÄHRIGEN SOHNES
Sebahattin Şirin wurde zu einem Banktransaktionsvolumen von 38.440.538 TL sowie einem Transaktionsvolumen von 3.337.735 TL bei Zahlungs- und E-Geld-Instituten befragt, die laut MASAK-Daten auf den Namen seines Sohnes İbrahim Şamil Şirin festgestellt wurden.
Während Şirin angab, dass sein Sohn außer als Fahrer und durch den An- und Verkauf von Mobiltelefonen kein weiteres Einkommen habe, erklärte er, er wisse nicht, wie viel er mit diesen Tätigkeiten verdient habe.
Şirin behauptete, die Bankkonten seines Sohnes in keiner Weise genutzt zu haben, und verteidigte sich mit den Worten: „Ich habe keinerlei Kenntnis über die bei meinem Sohn festgestellten Banktransaktionen. Die Bankgeschäfte, von denen ich nichts weiß, haben nichts mit mir zu tun.“
KONNTE HERKUNFT VON ZWEI DER VIER SCHUSSSICHEREN WESTEN NICHT ERKLÄREN
Auch die Herkunft der vier im Haus gefundenen schusssicheren Westen wurde Şirin zur Last gelegt.
Şirin sagte, er habe eine der Westen vor etwa 5 Jahren in einem Geschäft in Zeytinburnu gekauft, dessen Namen und Adresse er nicht kenne; eine weitere habe er vor etwa 5 Monaten von einer Person geschenkt bekommen, die er nur vom Sehen von Europapokalspielen kenne und die er lediglich als „Hakan“ kenne.
Bezüglich der anderen beiden schusssicheren Westen behauptete Şirin, er wisse nicht, wie diese in sein Haus gelangt seien. Zudem gab er an, nicht zu wissen, wann und wie das Magazin und die Munition im Kaliber 6x35 in sein Haus gelangt seien.
BEI ZWEI VON DREI TELEFONEN „KEINE AHNUNG“, PASSWORT NICHT HERAUSGEGEBEN
Die drei bei der Durchsuchung sichergestellten Mobiltelefone waren ebenfalls ein bemerkenswerter Punkt der staatsanwaltschaftlichen Befragung.
Şirin erklärte, dass nur eines der Telefone ihm gehöre, und sagte, er wolle das Passwort nicht preisgeben, da sich darauf Informationen und Dokumente seiner Familie befänden. Er behauptete, das Telefon enthalte keine strafrechtlich relevanten Inhalte.
Zu den anderen beiden Telefonen gab Şirin an, keine Informationen zu haben; er behauptete zudem, über den Inhalt eines ebenfalls sichergestellten USB-Sticks nichts zu wissen.
DROGENVORWURF ZURÜCKGEWIESEN
Gegen Şirin wurde zudem der Vorwurf erhoben, gegen Artikel 191 des türkischen Strafgesetzbuches (TCK) verstoßen zu haben, der den „Erwerb, die Annahme, den Besitz und den Konsum von Betäubungsmitteln oder Stimulanzien zum Eigenverbrauch“ regelt.
Şirin erklärte, dass er diesen Vorwurf entschieden zurückweise.
Nachrichtenquelle: İHA
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