Wichtiges Detail im zusätzlichen Gutachten zum Tod von Güllü! Widerspricht nicht der Zeugenaussage
Das zusätzliche Sachverständigengutachten zum Tod der Arabeske-Künstlerin Güllü, die aus einem Fenster stürzte, wirft die Möglichkeit eines „Sturzes durch Fremdeinwirkung“ auf. Es wurde festgestellt, dass der Bericht technisch nicht im Widerspruch zur „Mord“-Behauptung der Zeugin Sultan Nur Ulu steht.
Die Ermittlungen zum Tod der bekannten Arabesk-Sängerin Güllü (Gül Tut), die durch einen Sturz aus einem Fenster ums Leben kam, werden intensiviert. Im erstellten zusätzlichen Sachverständigengutachten wurde festgehalten, dass die Künstlerin beim Sturz auf dem Rücken lag und die Möglichkeit besteht, dass sie durch eine äußere Krafteinwirkung fiel.
Es wurde darauf hingewiesen, dass der Bericht technisch nicht im Widerspruch zur „Mord“-Behauptung der Zeugin Sultan Nur Ulu steht.
SULTAN NUR ULUS „MORD“-BEHAUPTUNG
Sultan Nur Ulu, eine Freundin von Güllüs Tochter Tuğyan Gülter, hatte behauptet, dass es sich bei dem Vorfall um einen Mord handele. In ihrer Aussage behauptete Ulu, dass Güllü von ihrer Tochter Tuğyan an den Beinen festgehalten und aus dem Fenster geworfen wurde.
Die Staatsanwaltschaft bewertete die Aussage von Sultan und die technischen Daten des Sachverständigengutachtens gemeinsam und kam zu dem Schluss, dass sich beide Erklärungen nicht widersprechen.
Im der Staatsanwaltschaft vorgelegten zusätzlichen Sachverständigengutachten wurde festgestellt, dass Güllü im Moment des Sturzes nicht aus dem Fenster blickte, sondern auf dem Rücken fiel. Dieser Umstand legt nahe, dass der Vorfall durch eine „äußere Krafteinwirkung“ verursacht worden sein könnte.
Es wurde vermerkt, dass diese Erkenntnisse nicht im Widerspruch zu Sultan Nur Ulus Aussage stehen, wonach „Güllü im Moment des Stoßes dem Fenster zugewandt war“.
Im Bericht wird darauf hingewiesen, dass Güllü möglicherweise reflexartig versucht hat, sich in den Raum zu drehen, während sie von hinten an den Beinen festgehalten wurde, und dabei versuchte, sich am Fensterrahmen festzuhalten. Es wurde betont, dass diese Bewegung als Abwehrreflex von Güllü zu bewerten sei. Güllüs Versuch, sich am Fensterrahmen festzuhalten, wird als natürliche Reaktion im Moment des Sturzes beschrieben.
Obwohl im Rahmen der Ermittlungen festgestellt wurde, dass das zusätzliche Sachverständigengutachten und die Zeugenaussagen bei einer gemeinsamen Bewertung nicht im Widerspruch zueinander stehen, wird erwartet, dass weitere Entwicklungen, die den Hergang des Vorfalls klären könnten, in den kommenden Tagen bekannt gegeben werden.
Nachrichtenquelle : 12punto
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