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Haftstrafe für Cengiz Kurtoğlu wegen Körperverletzung und Beleidigung gefordert

Für den Künstler Cengiz Kurtoğlu wurde wegen der Straftatbestände „Körperverletzung“ und „Beleidigung“ eine Freiheitsstrafe von bis zu 1 Jahr und 9 Monaten gefordert.

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Haftstrafe für Cengiz Kurtoğlu wegen Körperverletzung und Beleidigung gefordert

Im Prozess gegen den Künstler Cengiz Kurtoğlu, dem vorgeworfen wird, in einem Lokal in Istanbul Mustafa Can geschlagen zu haben, nachdem dieser den Künstler Orhan Gencebay beleidigt haben soll, wurde das Plädoyer verlesen.

An der Verhandlung vor dem 55. Strafgericht erster Instanz in Istanbul nahmen der nicht inhaftierte Angeklagte Cengiz Kurtoğlu sowie die Anwälte beider Parteien teil.

Der Richter hielt fest, dass der vom Institut für Rechtsmedizin angeforderte Bericht zur Verletzung des Klägers eingegangen sei. In dem Bericht wurde festgestellt, dass der Kläger keine bleibenden Narben im Gesicht davongetragen habe.

In seiner Verteidigung erklärte Kurtoğlu, er habe am Tag des Vorfalls an der Geburtstagsfeier eines Freundes teilgenommen und den Kläger nicht gekannt.

'ER SAGTE: "KEINER VON IHNEN IST EIN KÜNSTLER"'

In seiner Verteidigung vor Gericht gab der Angeklagte Kurtoğlu an, ihm sei gesagt worden, dass unter den Gästen der Geburtstagsfeier auch Personen wie Cem Yılmaz, Hakan Altun und Menschen aus der Sportwelt sein würden, was jedoch nicht der Fall gewesen sei.

Kurtoğlu erklärte in seiner Verteidigung: "Während wir darüber sprachen, wer woher kommt, kam das Thema auf Orhan Gencebay. Der Kläger schaute mir direkt ins Gesicht und sagte über Gencebay: 'Er kommt von den Zigeunern aus Samsun'. Er benutzte diese Worte und brachte dann das Thema auf İbrahim Tatlıses und Ümit Besen. Die Stimmung heizte sich auf. Dann sagte er: 'Keiner von ihnen ist ein Künstler, der einzige Künstler der Türkei ist Ciguli'. Danach kam es zu einer verbalen Auseinandersetzung. Wir haben uns gegenseitig angeschrien, aber ich habe den Kläger nicht beleidigt. Es gab auch keinen physischen Kontakt, wir waren beide alkoholisiert. Ich habe die Person nur mit der Hand weggestoßen, ich hatte keinen Gegenstand in der Hand. Daher weise ich den Vorwurf zurück, den Kläger mit einem Messer verletzt zu haben. Mein Ziel war es auch nicht, die Person zu schlagen''.

HAFTANTRAG

Der Staatsanwalt forderte in seinem Plädoyer zur Sache eine Gesamtfreiheitsstrafe von 5 Monaten bis zu 1 Jahr und 9 Monaten für den Angeklagten Kurtoğlu wegen 'einfacher Körperverletzung' unter dem Einfluss von Provokation sowie wegen 'Beleidigung'. Die Anwälte der Parteien baten das Gericht um eine Frist, um auf das verlesene Plädoyer reagieren zu können.

Das Gericht verkündete seinen Zwischenbeschluss, gewährte den Anwälten der Parteien die Frist zur Verteidigung und Stellungnahme und vertagte die Verhandlung.

Nach der Verhandlung verließ Kurtoğlu das Gerichtsgebäude und antwortete auf Fragen der Pressevertreter mit den Worten: "Für alle, die es hören oder nicht hören''.

AUS DER ANKLAGESCHRIFT

In der von der Istanbuler Generalstaatsanwaltschaft erstellten Anklageschrift wurde dargelegt, dass der Kläger Mustafa Can und der Beschuldigte Cengiz Kurtoğlu an der Geburtstagsfeier gemeinsamer Freunde teilnahmen, am selben Tisch saßen und sich kennenlernten, wobei Kurtoğlu auf die Äußerungen des Klägers über Orhan Gencebay während des Gesprächs reagiert habe. In der Anklageschrift, in der es heißt, dass ein verbaler Streit zwischen den Parteien ausgebrochen sei, wurde angegeben, dass der Beschuldigte Kurtoğlu den Kläger während des Streits mit Schimpfwörtern beleidigt und ihm anschließend ins Gesicht geschlagen habe.

In der Anklageschrift, die auch die Aussage des Beschuldigten Kurtoğlu enthält, wurde festgehalten, dass der Kläger beleidigende Kritik an beliebten und respektierten Künstlern geübt habe, weshalb er den Kläger in angemessenem Ton gewarnt habe. Als dieser mit den Beleidigungen fortfuhr, habe er ihn am Mundbereich mit der Hand festgehalten, wobei sein Fingernagel das Gesicht des Klägers möglicherweise zerkratzt haben könnte.

In der erstellten Anklageschrift wurde für den Beschuldigten Cengiz Kurtoğlu eine Gesamtfreiheitsstrafe von 7 Monaten bis zu 3 Jahren gefordert, bestehend aus 4 Monaten bis zu 1 Jahr für 'einfache Körperverletzung' und 3 Monaten bis zu 2 Jahren für 'Beleidigung'.


Nachrichtenquelle: İHA

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