Letzte 9 Tage für Vermieter: Neuregelung tritt am 1. Januar in Kraft!
Mit der ab dem 1. Januar geltenden Neuregelung müssen Eigentümer ihre Immobilien über e-Devlet auswählen und einen Immobilienmakler bevollmächtigen. Verfügt der Immobilienmakler nicht über die erforderlichen Unterlagen, kann er keine Mietanzeigen schalten.
AB DEM 1. JANUAR IN KRAFT
Das Elektronische Anzeigen-Verifizierungssystem (EİDS), das für alle von großer Bedeutung ist, die ihre Wohnung vermieten möchten, wird ab dem 1. Januar 2025 zur Pflicht.
Die neue Regelung zielt darauf ab, die Transparenz im Immobiliensektor zu erhöhen und unbefugte Anzeigen zu verhindern.
Gemäß der Regelung müssen Eigentümer ihre Immobilien über das E-Devlet-System auswählen und ihre Immobilienmakler entsprechend autorisieren.
IMMOBILIENMAKLER OHNE BEFUGNISNACHWEIS KÖNNEN KEINE ANZEIGEN SCHALTEN!
Nur autorisierte Immobilienmakler können mit dieser Genehmigung ihre Anzeigen auf Immobilienportalen hochladen.
Immobilienunternehmen, die über keinen Befugnisnachweis verfügen, gelten bei der Eingabe von Mietanzeigen künftig als unbefugt.
Nachrichtenquelle : 12punto
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