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Antrag auf Verjährung für flüchtige Staatsanwälte stößt auf Kritik

In den Verfahren gegen Zekeriya Öz, Cihan Kansız und Mehmet Yüzgeç wurde aufgrund von Verjährung die Einstellung der Fälle gefordert; Betroffene der Komplott-Prozesse reagierten empört.

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Antrag auf Verjährung für flüchtige Staatsanwälte stößt auf Kritik

Die Generalstaatsanwaltschaft beim Kassationsgerichtshof hat in den Verfahren gegen die flüchtigen Staatsanwälte Zekeriya Öz, Cihan Kansız und Mehmet Yüzgeç die Einstellung der öffentlichen Klagen mit der Begründung beantragt, dass die 8-jährige Verjährungsfrist abgelaufen sei.

In dem Plädoyer wurde Mehmet Yüzgeç vorgeworfen, keine wirksamen Ermittlungen bezüglich der Weitergabe von Abhörprotokollen des ehemaligen Generalstaatsanwalts beim Kassationsgerichtshof, Mehmet Seyfi Oktay, an die Medien geführt zu haben. Gegen Cihan Kansız wurde der Vorwurf erhoben, er habe 2009 im geschlossenen Gefängnis von Maltepe die Anweisung gegeben, das geheime Treffen des dort inhaftierten Naci Şerifi Zindaşti mit dem im US-Generalkonsulat Istanbul tätigen FETÖ-Mitglied Metin Topuz nicht in die Protokolle aufzunehmen.

Die Generalstaatsanwaltschaft erklärte, dass für diese Vorwürfe die 8-jährige Verjährungsfrist abgelaufen sei, und sprach sich für eine Einstellung der Verfahren aus. Der Antrag stieß bei pensionierten Militärangehörigen und Juristen, die in der Vergangenheit Ziel der Komplott-Prozesse waren, auf scharfe Kritik.

Der pensionierte Militärrichter Ahmet Zeki Üçok erklärte gegenüber der Zeitung Cumhuriyet, dass die Verjährungsfrist bei Bestechungsdelikten anders berechnet werden müsse. Üçok sagte: „Die Obergrenze für das Strafmaß bei Bestechung liegt bei 12 Jahren. Die beschuldigte Person war zum Zeitpunkt der Tat Staatsanwalt, und das damalige Gesetz sah die Bestechung durch eine Person, die ein richterliches Amt ausübt, als erschwerenden Umstand vor. In diesem Fall beträgt die eigentliche Verjährungsfrist für das Bestechungsdelikt nicht 8, sondern 15 Jahre.“

Auch der pensionierte Admiral Yankı Bağcıoğlu kritisierte die Entscheidung und wies darauf hin, dass die genannten Personen eine Rolle im Prozess geführt hätten, der zum Putschversuch vom 15. Juli führte. Bağcıoğlu äußerte: „Es ist inakzeptabel, dass diese Personen, die sowohl in der Armee als auch in der nationalen Sicherheit große Schwachstellen verursacht haben, auf diese Weise von ihrer Verantwortung entbunden werden.“


Nachrichtenquelle: 12punto

Zekeriya ÖZ Generalstaatsanwaltschaft beim Kassationsgerichtshof Cihan Kansız Mehmet Yüzgeç FETÖ Verjährung Komplott-Prozesse