Mit dem Gesetz Nr. 7592 zur Änderung des Hochschulgesetzes und einiger anderer Gesetze erhalten Studierende im letzten Studienjahr – mit Ausnahme des Praktikumsjahres – zwei zusätzliche Prüfungsmöglichkeiten, um den Abschluss innerhalb der maximalen Studiendauer zu erreichen; für Studierende in Zwischensemestern, die die maximale Studiendauer überschritten haben, wird jedoch kein Anspruch auf zusätzliche Prüfungen gewährt. Personen, die Abschlussarbeiten oder sonstige Arbeiten von Dritten anfertigen lassen und diese verwenden, als Vermittler für solche Arbeiten fungieren oder diese im Namen anderer erstellen, werden aus dem Berufsstand ausgeschlossen; die auf diesem Wege erlangten akademischen Grade und Titel werden aberkannt. Zudem wird gegen diese Personen eine Geldstrafe von bis zu 10.000 Tagessätzen verhängt. Wer Diplome oder Zertifikate fälscht oder fälschen lässt, wird gemäß den Bestimmungen zur Urkundenfälschung bestraft. Personen, deren Immatrikulation an Universitäten beendet wurde, sowie diejenigen, die zwar einen Studienplatz erhalten, sich aber nicht eingeschrieben haben, können ihr Studium im akademischen Jahr 2026-2027 gemäß den festgelegten Grundsätzen wieder aufnehmen, sofern sie innerhalb von 4 Monaten ab Inkrafttreten dieser Regelung einen Antrag stellen. Personen, die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Regelung ihren Wehrdienst leisten, können die in dieser Regelung genannten Rechte in Anspruch nehmen, wenn sie innerhalb von 2 Monaten nach ihrer Entlassung bei der jeweiligen Hochschule einen Antrag stellen.
Mit der Verordnung über die Vermietung von Kraftfahrzeugen wurde für Institutionen, die eine Autovermietung betreiben wollen, eine Lizenzpflicht eingeführt. Zudem wurde festgelegt, dass die zu vermietenden Fahrzeuge nicht älter als 6 Jahre sein dürfen und eine Obergrenze für die Laufleistung von 180.000 Kilometern für Benzin-/Dieselfahrzeuge sowie 300.000 Kilometern für Elektrofahrzeuge eingeführt wurde. Für Kautionen wurde eine Obergrenze in Höhe der täglichen Mietgebühr festgelegt; zudem wurde geregelt, dass Kautionen innerhalb von 7 Tagen zurückzuerstatten sind und für gewöhnliche Abnutzungserscheinungen keine Abzüge von der Kaution vorgenommen werden dürfen. Darüber hinaus wurde als verfahrensrechtliche Voraussetzung in die Gesetzgebung aufgenommen, dass Unternehmen eine gerichtliche Entscheidung erwirken müssen, um von Verbrauchern einen Wertersatz für Wertverluste zu fordern. Bei Vorauszahlungen dürfen bei Stornierungen, die mehr als 24 Stunden im Voraus erfolgen, keine Abzüge vorgenommen werden, und Garantien wie Winterreifen und Versicherungen müssen zwingend im Mietpreis enthalten sein.
Durch eine Änderung der Verordnung über den Schutz und die Nutzung von landwirtschaftlichen Flächen werden Anträge für landwirtschaftliche Bauten und die nicht-landwirtschaftliche Nutzung, die während der Geltungsdauer der am 9. Dezember 2017 erlassenen und im vergangenen Monat aufgehobenen Verordnung über den Schutz, die Nutzung und die Planung landwirtschaftlicher Flächen gestellt wurden, nach den Bestimmungen der alten Verordnung bewertet. Die für den Bau von Weinberg- oder Landhäusern auf speziellen landwirtschaftlichen Flächen und Grenzertragsböden erforderliche Mindestgröße wurde ebenfalls gesenkt. Die Grenze von 50 Dönüm wird nun auf 20 Dönüm angewendet.
Mit der Änderung der Verordnung über die Verwaltung von Immobilien des Schatzamtes können Wartungs-, Reparatur-, Sicherheits- und Reinigungsarbeiten in Küstengebieten und an Küstenstreifen, die den Bestimmungen des Küstengesetzes, der Verordnung zur Umsetzung des Küstengesetzes sowie genehmigten Bebauungsplänen entsprechen, neben den Kommunen nun auch vom Ministerium durchgeführt werden, und das Ministerium kann diese Flächen an seine eigenen Untereinheiten vermieten.
Nach der Änderung der Verordnung über den Schutz von Trink- und Brauchwasserbecken werden Beckenschutzgebiete nun in Katasterpläne eingetragen und im Grundbuch vermerkt; Beckenschutzpläne dienen als Grundlage für die Erstellung von Bebauungsplänen, auf Wasserflächen dürfen keine Kraftwerke, einschließlich Anlagen für erneuerbare Energien, errichtet werden, und bestehende Beckenschutzpläne müssen innerhalb eines Jahres an die neue Verordnung angepasst werden.
Durch eine Änderung des Allgemeinen Zollkommuniqués über vorübergehend eingeführte Kraftfahrzeuge können im Ausland im Ruhestand befindliche Personen für Fahrzeuge, die vorübergehend aus dem Ausland eingeführt werden, eine Frist von bis zu 2 Jahren erhalten. Vorübergehend eingeführte Fahrzeuge können neben dem Berechtigten auch von dessen Ehepartner oder Verwandten, die außerhalb der Türkei leben, genutzt werden. Andere Personen mit Wohnsitz außerhalb der Türkei dürfen das Fahrzeug nur unter der Bedingung nutzen, dass sich der Genehmigungsinhaber im Fahrzeug befindet.
Mit der Verordnung über lokale Aktionspläne zum Klimawandel wurde in jeder Provinz ein Koordinierungsausschuss für Klimawandel eingerichtet, wodurch Klimaschutzmaßnahmen unter Beteiligung lokaler Verwaltungen, Berufsverbände und NGOs unter die Aufsicht der Gouvernements gestellt wurden.
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