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Gezi-Park geht wieder an die Stadtverwaltung Istanbul (İBB)

Der Gezi-Park geht per Gerichtsbeschluss wieder in den Besitz der Stadtverwaltung Istanbul (İBB) über. Das 1. Zivilgericht erster Instanz in Istanbul befand die Übertragung des Gezi-Parks am Taksim-Platz durch die Generaldirektion für Stiftungen an die Sultan-Beyazıt-Hanı-Veli-Hazretleri-Stiftung am 12. März 2021 für rechtswidrig.

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Gezi-Park geht wieder an die Stadtverwaltung Istanbul (İBB)

Der Rechtsstreit, den die Stadtverwaltung Istanbul (İBB) bezüglich der Übertragung des Eigentums am Taksim-Gezi-Park an die Sultan-Bayezid-Stiftung eingeleitet hatte, ist beendet.

Das 1. Zivilgericht erster Instanz in Istanbul hob die Eintragungsentscheidung auf, die die Generaldirektion für Stiftungen des Ministeriums für Kultur und Tourismus zugunsten der Stiftung getroffen hatte.

Das Gericht wies darauf hin, dass die streitgegenständlichen Immobilien nicht durch eine Stiftungsgründung entstanden seien, und ordnete die erneute Eintragung des Parks auf den Namen der Stadtverwaltung Istanbul an.

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Der Gezi-Park, der sich im Eigentum der Stadtverwaltung Istanbul (İBB) befand, wurde von der Generaldirektion für Stiftungen mit der Begründung aus dem Besitz der Stadtverwaltung entfernt, dass die im 30. Artikel des Stiftungsgesetzes genannten Bedingungen erfüllt seien.

Am 12. März 2021 wurde er im Grundbuch auf den Namen der Sultan-Beyazıt-Hanı-Veli-Hazretleri-Stiftung eingetragen. Die İBB leitete umgehend rechtliche Schritte ein. Am 9. April 2021 reichte sie Klage mit der Begründung ein, dass der Eintragungsvorgang rechtswidrig sei.

Der Fall wurde vom 1. Zivilgericht erster Instanz in Istanbul verhandelt.


Nachrichtenquelle: 12punto

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