Neue Entwicklung im Fall Dilan Polat und Engin Polat: Auch Internetverkäufe sind gelogen!
Der inhaftierte Buchhalter von Dilan und Engin Polat, Ahmet Gün, erklärte detailliert, dass das Paar Rechnungen in Millionenhöhe gefälscht habe und dass die angeblichen Verkäufe über das Internet ebenfalls nicht der Realität entsprächen.
Der inhaftierte Buchhalter Ahmet Gün, der für Dilan Polat und Engin Polat arbeitete, die wegen Geldwäsche, Steuerhinterziehung und Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung inhaftiert sind, hat im Rahmen einer Kronzeugenregelung vor der Staatsanwaltschaft ausgesagt.
Gün, der auch als Anwalt tätig ist, legte der Staatsanwaltschaft Details zu den gefälschten Rechnungen vor. Ahmet Gün erklärte, dass die Polats Rechnungen in Millionenhöhe „aufgebläht“ hätten und dass die Verkäufe, die über Online-Shopping-Plattformen getätigt worden zu sein schienen, ebenfalls nicht der Realität entsprächen.
INHABERIN DES UNTERNEHMENS IST DIE TOCHTER VON AHMET GÜN
Die Firma BYZ Gün Güzellik Kozmetik İthalat İhracat Sanayi ve Ticaret Anonim Şirketi, die zu den Unternehmen gehörte, die in den Kreislauf der gefälschten Rechnungen der Familie Polat verwickelt waren, gehörte der Tochter von Gün. Es stellte sich heraus, dass die Gründerin dieses Unternehmens die Tochter von Ahmet Gün, B.N.G., war.
STAATSANWALTSCHAFT HÄLT INFORMATIONEN FÜR UNZUREICHEND
Es wird vermutet, dass Gün vorerst nur oberflächliche Informationen preisgegeben hat, um von der Kronzeugenregelung zu profitieren.
Die Staatsanwaltschaft hielt diese Informationen für nicht ausreichend, weshalb Gün nicht aus der Haft entlassen wurde.
Gün wurde von Silivri in das Gefängnis Tekirdağ verlegt.
Nachrichtenquelle: 12punto
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