Urteil gegen Cengiz Kurtoğlu gefallen
Im Prozess gegen den Künstler Cengiz Kurtoğlu, dem vorgeworfen wurde, eine auf einer Geburtstagsfeier kennengelernte Person geschlagen zu haben, weil diese angeblich befreundete Künstler beleidigt hatte, ist ein Urteil ergangen. Das Gericht verurteilte Kurtoğlu wegen zweier Straftaten zu einer Geldstrafe von 2.660 Lira. Hier ist die Anklageschrift...
Während der Verhandlung erklärte Burcu Gündüz Battal, die Anwältin des Angeklagten Kurtoğlu, dass sie ihre früheren Verteidigungsargumente wiederhole und sagte: „Der Vorfall ist eine Auseinandersetzung, die infolge einer Provokation des Mandanten durch gegenseitige Wortgefechte entstanden ist. Wir beantragen den Freispruch des Mandanten.“
Der Anwalt des Klägers Mustafa Can, İsmail Uğurlu, erklärte hingegen, dass sie an ihrer Klage festhalten und die Bestrafung des Angeklagten Kurtoğlu forderten.
GELDSTRAFE VON 2.660 LIRA VERHÄNGT
Das Gericht verkündete sein Urteil und verurteilte den Angeklagten Kurtoğlu wegen „einfacher Körperverletzung“ zu einer Geldstrafe von 1.500 Lira und wegen „Beleidigung“ zu einer Geldstrafe von 1.160 Lira. Für Kurtoğlu, der zu einer Gesamtgeldstrafe von 2.660 Lira verurteilt wurde, entschied das Gericht zudem, die Verkündung des Urteils für beide Straftaten auszusetzen.
AUS DER ANKLAGESCHRIFT
In der von der Istanbuler Generalstaatsanwaltschaft erstellten Anklageschrift wurde dargelegt, dass der Kläger Mustafa Can und der Beschuldigte Cengiz Kurtoğlu an der Geburtstagsfeier gemeinsamer Freunde teilnahmen, am selben Tisch saßen, sich kennenlernten und Kurtoğlu während des Gesprächs auf die Äußerungen von Can über Orhan Gencebay reagierte.
In der Anklageschrift, in der es heißt, dass ein verbaler Streit zwischen den Parteien begann, wurde angegeben, dass der Beschuldigte Kurtoğlu den Kläger während des Streits mit Schimpfwörtern beleidigte und ihm anschließend ins Gesicht schlug.
In der Anklageschrift, die auch die Aussage des Beschuldigten Kurtoğlu enthält, wurde festgehalten, dass der Kläger beleidigende Kritik an beliebten und respektierten Künstlern geübt habe, weshalb er den Kläger in angemessenem Ton gewarnt habe. Als dieser mit den Beleidigungen fortfuhr, habe er ihn mit der Hand am Mundbereich festgehalten, wobei sein Fingernagel das Gesicht des Klägers möglicherweise zerkratzt haben könnte.
In der erstellten Anklageschrift wurde gefordert, den Beschuldigten Cengiz Kurtoğlu wegen „einfacher Körperverletzung“ zu einer Freiheitsstrafe von 4 Monaten bis zu 1 Jahr und wegen „Beleidigung“ zu einer Freiheitsstrafe von 3 Monaten bis zu 2 Jahren, insgesamt also zu einer Freiheitsstrafe von 7 Monaten bis zu 3 Jahren zu verurteilen.
Nachrichtenquelle: İHA
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