Die zusätzliche Servicegebühr, die bei der Zahlung der Fahrzeuguntersuchungsgebühren per Kreditkarte erhoben wird, wurde auf die Tagesordnung des Parlaments gesetzt. Verkehrs- und Infrastrukturminister Abdulkadir Uraloğlu gab in seiner Antwort auf eine parlamentarische Anfrage des Abgeordneten Ayhan Barut aus Adana Auskunft über die aktuelle Praxis und die für die Zeit nach 2027 vorbereitete Regelung.
TÜVTÜRK IST DIE EINZIGE ZUSTÄNDIGE STELLE FÜR FAHRZEUGUNTERSUCHUNGEN
Wie aus dem Bericht von Cumhuriyet hervorgeht, erinnerte Uraloğlu in seiner Antwort daran, dass am 15. August 2007 ein 20-jähriger Konzessionsvertrag zwischen dem Ministerium für Verkehr und Infrastruktur, der Privatisierungsverwaltung und TÜVTÜRK unterzeichnet wurde. Im Rahmen dieses Vertrages sei TÜVTÜRK dazu ermächtigt worden, Fahrzeuguntersuchungsdienste im Namen des Ministeriums durchzuführen; nach der geltenden Regelung sei es keiner anderen natürlichen oder juristischen Person möglich, eine Fahrzeuguntersuchungsstation zu eröffnen.
WER LEGT DIE FAHRZEUGUNTERSUCHUNGSGEBÜHREN FEST?
In der Antwort wurde darauf hingewiesen, dass die Befugnis zur Festlegung der Fahrzeuguntersuchungsgebühren beim Ministerium für Schatz und Finanzen liege und die mit den Gebühren verbundenen Arbeiten und Verfahren ebenfalls von diesem Ministerium durchgeführt würden. Es wurde betont, dass es im Straßenverkehrsgesetz keine ausdrückliche Bestimmung darüber gebe, mit welcher Zahlungsmethode die Untersuchungsgebühren erhoben werden sollen.
PRAXIS DER ZUSÄTZLICHEN SERVICEGEBÜHR BEI KREDITKARTENZAHLUNG
Das Ministerium teilte mit, dass die Zahlungen seit Beginn des Vertrages in bar entgegengenommen wurden und die Zahlung per Kreditkarte dem Ermessen der Fahrzeughalter überlassen blieb. In der Antwort wurde argumentiert, dass vor der Nutzung der Kreditkartenzahlungsoption sowohl in den Untersuchungsstationen als auch auf der Website von TÜVTÜRK darüber informiert werde, dass eine Zahlungsservicegebühr erhoben wird.
TÜVTÜRK-VERTRAG LÄUFT 2027 AUS
Uraloğlu erklärte, dass der bestehende Konzessionsvertrag am 15. August 2027 ausläuft, und gab bekannt, dass in die für die neue Periode vorbereitete Ausschreibungsspezifikation eine Bestimmung zu Kreditkartenzahlungen aufgenommen wurde.
IN DER NEUEN PERIODE WIRD DIE KREDITKARTENGEBÜHR NICHT AUF DIE FAHRZEUGHALTER UMGELEGT
Demnach ist vorgesehen, dass die Fahrzeuguntersuchungsgebühren per Kreditkarte eingezogen werden, ohne dass die Provisionskosten auf die Personen umgelegt werden, die den Dienst in Anspruch nehmen.
Nachrichtenquelle: 12punto