Wie schließt man einen Mietvertrag über e-Devlet ab?
Der Dienst, der den Abschluss von Mietverträgen über das e-Devlet-Portal ermöglicht, wurde ab heute in Betrieb genommen. Wie schließt man also einen Mietvertrag über e-Devlet ab? Wie funktioniert das System?
Nach dem Verbot von Barzahlungen wurde ein wichtiger Schritt unternommen, um Steuerverluste und Steuerhinterziehung bei Mietverhältnissen zu verhindern.
Mietverträge können nun über e-Devlet abgeschlossen werden. Die Vorbereitungen für diese Neuerung sind abgeschlossen, und der neue Dienst, der den Abschluss von Mietverträgen über e-Devlet ermöglicht, wurde ab heute freigeschaltet.
Der Minister für Schatz und Finanzen, Mehmet Şimşek, informierte über seinen Social-Media-Account über das Thema.
Wie schließt man also einen Mietvertrag über e-Devlet ab und wie funktioniert das System? Hier sind die Details...

WIE SCHLIESST MAN EINEN MIETVERTRAG ÜBER E-DEVLET AB?
Ab heute können alle Bürgerinnen und Bürger ab 18 Jahren den neuen Dienst nutzen.
Das System bietet seine Dienste unter der Rubrik "Kira Sözleşmesi İşlemleri" (Mietvertragsangelegenheiten) an. Immobilienbesitzer, die natürliche Personen sind, füllen den Vertrag in diesem Bereich aus. Anschließend loggt sich der Mieter über e-Devlet ein, bestätigt den Vertrag, und damit ist der Mietvertrag abgeschlossen.
Bei Immobilien mit mehreren Eigentümern ist das System auf maximal 10 Miteigentümer begrenzt. Für Immobilien mit 10 oder weniger Eigentümern kann der Mietvertrag über dieses System abgeschlossen werden.

SCHRITTE ZUM ABSCHLUSS EINES MIETVERTRAGS ÜBER E-DEVLET
Einloggen über e-Devlet: Zunächst müssen Sie sich im e-Devlet-Portal anmelden. Sie können sich mit Ihrer türkischen Identitätsnummer (T.C. kimlik numarası) und Ihrem e-Devlet-Passwort im System anmelden.
Mietvertragsangelegenheiten: Nach dem Einloggen werden Sie zur Rubrik "Kira Sözleşmesi İşlemleri" weitergeleitet. Hier können Immobilienbesitzer, die natürliche Personen sind, den Mietvertrag erstellen, und der Mieter kann sich ebenfalls über e-Devlet einloggen und diesen bestätigen.
Vertragsbestätigung: Nachdem der Immobilienbesitzer den Vertrag ausgefüllt hat, loggt sich der Mieter ebenfalls über e-Devlet in das System ein und bestätigt den Vertrag, um den Vorgang abzuschließen.
Sie können Ihren Vorgang über den Link https://www.turkiye.gov.tr/hazine-ve-maliye-kira-sozlesmesi-islemleri durchführen.

KÖNNEN DRITTPARTEIEN MIETVERTRÄGE ABSCHLIESSEN?
Über das System können derzeit keine Immobilienmakler oder bevollmächtigte Personen Mietverträge abschließen. Es ist geplant, diese Funktion zum Jahreswechsel freizuschalten.
Der Minister für Schatz und Finanzen, Mehmet Şimşek, erklärte in seinem Social-Media-Beitrag zu dem neuen Dienst: "Mietverträge können nun schnell, einfach und zuverlässig über e-Devlet erstellt werden. Möge es für unsere Nation von Nutzen sein!"

ZWEITE PHASE ZUM JAHRESENDE
Die zweite Phase des Dienstes wird zum Jahresende zur Verfügung gestellt. Im weiteren Verlauf der Regelung werden Immobilienmakler und bevollmächtigte Personen in den Prozess einbezogen, mit der Rolle, Verträge vorzubereiten und sie den Parteien (Immobilienbesitzer und Mieter) zur Bestätigung vorzulegen.
Nachrichtenquelle: 12punto
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