Vorschlag von Mehmet Uçum: Erste Reaktion aus dem Palast auf Numan Kurtulmuş’ Vorstoß zu „Artikel 3“
Mehmet Uçum, Chefberater des AKP-Vorsitzenden und Präsidenten Recep Tayyip Erdoğan, bezeichnete die Äußerungen des Parlamentspräsidenten Numan Kurtulmuş, die auf den 3. Artikel der Verfassung abzielten, als „methodischen Fehler“. Dennoch legte Uçum seinen eigenen Änderungsvorschlag für die Artikel vor, deren Änderung nicht einmal vorgeschlagen werden darf.
Nachdem der HÜDA PAR-Vorsitzende Zekeriya Yapıcıoğlu, Partner der Cumhur İttifakı (Volksallianz) und bekannt für seine Nähe zur Hizbullah, in einer Fernsehsendung im vergangenen September den vierten Artikel der Verfassung der Republik Türkei ins Visier genommen hatte, begannen die Debatten über eine neue Verfassung.
KURTULMUŞ HATTTE VOR 2 WOCHEN VON 'ÜBERFLÜSSIG' GESPROCHEN
Parlamentspräsident Numan Kurtulmuş hatte vor zwei Wochen in einem Interview zu den Debatten erklärt: "Ich möchte zum Ausdruck bringen, dass sich fast alle im Parlament vertretenen Parteien über die ersten vier Artikel einig sind und dass die geführten Diskussionen eine unnötige Zeitverschwendung wären. Als Parlamentspräsidium sehen wir uns in der Pflicht, neben der Einholung der Meinungen der im Parlament vertretenen Parteien und der transparenten Durchführung des Prozesses auch eine Phase einzuleiten, in der die Ansichten von Universitäten, juristischen Fachkreisen und NGOs eingeholt werden."
KEHRTWENDE VON KURTULMUŞ
Kurtulmuş, der die Diskussionen vor zwei Wochen noch als „unnötig“ bezeichnet hatte, vollzog in einer Rede an der Gazi-Universität eine regelrechte Kehrtwende.
Mit der Aussage, dass der Ausdruck „Die Unteilbarkeit des Staates mit seinem Land und seiner Nation“ geändert werden müsse, zielte Kurtulmuş auf den dritten Artikel der Verfassung ab: "Der Staat hat kein Land. Der Staat hat keine Nation. Dieser Text sollte als 'Die Unteilbarkeit der Nation mit ihrem Staat und ihrem Land' ausgedrückt werden."
ERSTE REAKTION AUS DEM PALAST AUF KURTULMUŞ' ÄUSSERUNG ZUM 'DRITTEN ARTIKEL'
Während auf die Äußerungen von Kurtulmuş, die das politische Klima beherrschten, heftige Reaktionen folgten, kam die erste Stellungnahme aus dem Palast.
Mehmet Uçum, Chefberater des AKP-Vorsitzenden und Präsidenten Recep Tayyip Erdoğan, äußerte sich dazu über seinen Social-Media-Account.
Uçum erklärte: "Die Bestimmung über die 'Unteilbarkeit des Staates (der Republik) Türkei mit seinem Land und seiner Nation' ist sowohl semantisch als auch aus verfassungstheoretischer Sicht ein sehr korrekter Ausdruck. Ihn zur Diskussion zu stellen, ist sowohl unangebracht als auch problematisch. Daher ist dieses Thema, wie auch die anderen Grundsätze der ersten vier Artikel, nicht verhandelbar."
ERIGENER VORSCHLAG VORGESTELLT
Uçum äußerte: "Es ist der richtige Ansatz, die Diskussion über die bestehende Regelung beiseite zu lassen und das Verständnis 'Die Republik Türkei ist ein unteilbares Ganzes mit ihrem Staat, ihrem Land und ihrer Nation' in den Vordergrund zu stellen. Dadurch werden die Grundlage des türkischen Staates auf dem Prinzip der nationalen Souveränität und seine unitäre Struktur noch deutlicher hervorgehoben."
“ARTIKEL 6 DER VERFASSUNG SOLLTE IN DEN GELTUNGSBEREICH DER ERSTEN VIER ARTIKEL AUFGENOMMEN WERDEN”
Uçum sagte, dass die Bestimmung des ersten Absatzes von Artikel 6 der Verfassung, “Die Souveränität liegt vorbehaltlos beim Volk”, in den Geltungsbereich der ersten vier Artikel aufgenommen werden sollte. Uçum begründete dies wie folgt: "Dies wäre eine Herausforderung und ein Zeichen der Entschlossenheit gegenüber illegitimen Strukturen und Zentren, die versuchen, sich im Inneren an der nationalen Souveränität zu beteiligen, sowie gegenüber den neoliberalen Politiken des globalen Imperialismus, die im Ausland versuchen, die nationale Souveränität einzuschränken oder gar abzuschaffen."
Hier ist der vollständige Beitrag von Uçum:
"EINE SONNTAGSANSICHT:
Die Bestimmung der Verfassung „Der Staat Türkei ist ein unteilbares Ganzes mit seinem Land und seiner Nation“ bezieht sich, wie auch in der Randüberschrift des Artikels angegeben, auf die Integrität des Staates.
Dass eine Nation/ein Volk ihre Existenz zusammen mit ihrem Land und ihrem Staat bewahrt, hängt nur davon ab, dass der souveräne Staat seine Integrität schützt. Der hier verfolgte Ansatz hat, wie behauptet, nichts damit zu tun, die Nation zu unterdrücken. Systemische Normen anhand der praktischen Probleme der Vergangenheit zu bewerten, ist ein grundlegender methodischer Fehler.
Die Bestimmung „Der Staat Türkei ist ein unteilbares Ganzes mit seinem Land und seiner Nation“ ist keine Regelung, die die Nation unterdrückt, sondern im Gegenteil eine, die die Elemente Land und Nation hervorhebt, über die ein unabhängiger Staat zusammen mit seiner Souveränität verfügt. Das heißt, es ist eine Betonung darauf, dass der Staat ein Ganzes aus den drei Elementen Souveränität, Land und Nation ist.
Anstatt problematische Ansichten vorzubringen, die Überbleibsel der nationalstaatsfeindlichen liberalen Strömungen der Vergangenheit sind, muss man die Bedeutung des „Integritätsprinzips“ erfassen.
In diesem Zusammenhang ist es der richtige Ansatz, die Diskussion über die bestehende Regelung beiseite zu lassen und das Verständnis „Die Republik Türkei ist ein unteilbares Ganzes mit ihrem Staat, ihrem Land und ihrer Nation“ in den Vordergrund zu stellen. Dadurch werden die Grundlage des türkischen Staates auf dem Prinzip der nationalen Souveränität und seine unitäre Struktur noch deutlicher hervorgehoben. Zudem wäre dies ein wirksamer Widerstand gegen die feindseligen Haltungen, die der globale Imperialismus und seine Ableger, die neoliberalen Politiken, im Allgemeinen gegenüber Nationalstaaten und im Besonderen gegenüber der Türkei entwickelt haben.
Genau damit verbunden sollte auch die Aufnahme der Bestimmung des ersten Absatzes von Artikel 6 der Verfassung, „Die Souveränität liegt vorbehaltlos beim Volk“, in den Geltungsbereich der ersten vier Artikel diskutiert werden. Auch wenn man sagen mag, dass die Republik, der erste der Grundsätze der ersten vier Artikel, das Prinzip der nationalen Souveränität bereits beinhaltet, ist die explizite Aufnahme der Bestimmung „Die Souveränität liegt vorbehaltlos beim Volk“ meiner Meinung nach ein Bedürfnis und verwandelt sich in eine stärkende Garantiebestimmung.
Dementsprechend wäre die Aufnahme der Bestimmung „Die Souveränität liegt vorbehaltlos beim Volk“ in den Geltungsbereich der ersten vier Artikel in der neuen Verfassung eine Herausforderung und ein Zeichen der Entschlossenheit gegenüber illegitimen Strukturen und Zentren, die versuchen, sich im Inneren an der nationalen Souveränität zu beteiligen, sowie gegenüber den neoliberalen Politiken des globalen Imperialismus, die im Ausland versuchen, die nationale Souveränität einzuschränken oder gar abzuschaffen.
Man darf nicht vergessen, dass der Schutz und die Erhöhung der Integrität des Nationalstaates eines Volkes, das seinen Nationalstaat besitzt und beherrscht, mit seinem Land und seiner Nation das nationale Ideal/Ziel dieses Volkes und auch das Ziel des Nationalstaates ist.
Dies kann nur durch das Prinzip der Integrität des Staates ausgedrückt werden. In dieser Hinsicht ist die Bestimmung über die „Unteilbarkeit des Staates (der Republik) Türkei mit seinem Land und seiner Nation“ sowohl semantisch als auch aus verfassungstheoretischer Sicht ein sehr korrekter Ausdruck. Ihn zur Diskussion zu stellen, ist sowohl unangebracht als auch problematisch. Daher ist dieses Thema, wie auch die anderen Grundsätze der ersten vier Artikel, nicht verhandelbar."
BİR PAZAR GÖRÜŞÜ:
— Mehmet Uçum (@mehmetucum) 13. Oktober 2024
Anayasanın, “Türkiye Devleti, ülkesi ve milletiyle bölünmez bir bütündür” hükmü madde kenar başlığında da yer aldığı üzere devletin bütünlüğüne ilişkindir.
Bir ulusun/milletin ülkesiyle ve devletiyle birlikte varlığını koruması ancak egemen devletin,…
Nachrichtenquelle: 12punto
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