Wahl des stellvertretenden Bürgermeisters in Yüreğir, die die CHP gewonnen hatte, wird ab der dritten Runde wiederholt
Das Gericht hat auf den Einspruch des AKP-Mitglieds Tarık Özünal hin die Vollstreckung der Wahl des stellvertretenden Bürgermeisters im Gemeinderat von Yüreğir ausgesetzt.
Im Bezirk Yüreğir in Adana ist die Wahl des stellvertretenden Bürgermeisters durch eine gerichtliche Entscheidung erneut in den Fokus gerückt. Das Verwaltungsgericht hat für die Abstimmung vom 29. April, bei der Cafer Boyraz von der CHP zum stellvertretenden Bürgermeister gewählt wurde, die Vollstreckung ausgesetzt. Dem Beschluss zufolge wird die Wahl ab der dritten Runde wiederholt.
Der Bürgermeister von Yüreğir, Ali Demirçalı, war am 21. April vom Innenministerium vorläufig seines Amtes enthoben worden, nachdem er in einem gegen ihn geführten Prozess wegen „Bestechung“ zu einer Freiheitsstrafe von 5 Jahren, 3 Monaten und 10 Tagen verurteilt worden war. Nach dieser Entwicklung trat der Gemeinderat von Yüreğir zu einer außerordentlichen Sitzung zusammen, um einen stellvertretenden Bürgermeister zu wählen.
Im Rat nominierte die CHP Cafer Boyraz, während Tarık Özünal als Kandidat der AKP und MHP antrat. Da in den ersten beiden Runden die erforderliche Mehrheit nicht erreicht wurde, ging man in die dritte Runde. In dieser Runde erhielt Boyraz 21 Stimmen, Özünal 15 Stimmen, eine Stimme wurde für ungültig erklärt. Mit diesem Ergebnis wurde Boyraz zum stellvertretenden Bürgermeister von Yüreğir gewählt.
Nach der Wahl reichte der AKP-Politiker Tarık Özünal Klage auf Annullierung der Abstimmung ein, mit der Begründung, dass der Grundsatz der geheimen Wahl nicht eingehalten worden sei. Das Gericht, das den Antrag prüfte, setzte die Vollstreckung des Wahlvorgangs aus und ordnete an, dass die Abstimmung ab der dritten Runde wiederholt werden muss.
''NICHT MIT KONKRETEN BEWEISEN BELEGT''
Die Entscheidung stellt noch kein endgültiges Urteil dar. Cafer Boyraz verteidigte die Wahl als gesetzeskonform und erklärte, dass die erforderlichen Informationen und Dokumente in der Gerichtsakte vorgelegt worden seien. Boyraz behauptete, dass die Vorwürfe nicht mit konkreten Beweisen belegt seien.
''Unser notwendiger Einspruch wird innerhalb der gesetzlichen Frist ab Zustellung des Beschlusses beim Verwaltungsgerichtshof eingereicht werden.''
Sollte während des Einspruchsverfahrens keine gegenteilige neue Entscheidung getroffen werden, wird der Gemeinderat von Yüreğir erneut zusammentreten. Die Wahl des stellvertretenden Bürgermeisters, bei der Boyraz und Özünal gegeneinander antreten, wird dann wie im Gerichtsbeschluss festgelegt ab der dritten Runde wiederholt.
Nachrichtenquelle: 12punto
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