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Stellungnahme von Cem Küçüks Anwältin: 'Entscheidung ist ungerecht und rechtswidrig' – Er wird von allen Vorwürfen freigesprochen

Cem Küçüks Anwältin Merve Uçanok bewertete die Entscheidung als „ungerecht und rechtswidrig“. In ihrer Presseerklärung betonte Uçanok: „Wir sind fest davon überzeugt, dass unser Mandant unschuldig ist und nach der abschließenden Prüfung durch die Justizbehörden sowohl umgehend seine Freiheit zurückerlangen als auch von allen gegen ihn erhobenen Vorwürfen freigesprochen wird.“

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Stellungnahme von Cem Küçüks Anwältin: 'Entscheidung ist ungerecht und rechtswidrig' – Er wird von allen Vorwürfen freigesprochen

Nach seiner Aussage bei der Staatsanwaltschaft wurde Küçük lediglich wegen des Vorwurfs der „öffentlichen Verbreitung irreführender Informationen“ mit dem Antrag auf Untersuchungshaft dem Friedensgericht vorgeführt. Nach der Anhörung durch das Gericht wurde gegen Küçük Haftbefehl erlassen.

Küçüks Anwältin Merve Uçanok erklärte in einer Presseerklärung:

„Wie bekannt ist, wurde unser Mandant Cem Küçük am 30. Juli 2026 wegen des Verdachts auf Erpressung und öffentliche Verbreitung irreführender Informationen festgenommen. Heute wurde er zum Justizpalast Çağlayan gebracht, um seine Aussage zu machen. Er hat alle gegen ihn erhobenen Vorwürfe und die Fragen der Staatsanwaltschaft offen und aufrichtig beantwortet. Unser Mandant wurde zu einigen Geldtransfers auf seinem Konto und zu Inhalten von Korrespondenzen befragt. Er hat alle Fragen aufrichtig beantwortet. Er hat die Gründe für die Geldtransfers auf seinem Konto dargelegt und konkret erklärt, dass diese im Zusammenhang mit seinen journalistischen, publizistischen und übersetzerischen Tätigkeiten standen oder aus persönlichen Schuldverhältnissen resultierten.

Obwohl unser Mandant nach seiner Aussage bei der Staatsanwaltschaft mit dem Antrag auf Untersuchungshaft dem Friedensgericht vorgeführt wurde, ist es wichtig zu betonen, dass die Staatsanwaltschaft den Haftantrag lediglich wegen des Vorwurfs der öffentlichen Verbreitung irreführender Informationen gestellt hat. WEGEN DES VORWURFS DER ERPRESSUNG WURDE KEIN HAFTANTRAG GESTELLT. DAS BEDEUTET, DASS ER VOM VORWURF DER ERPRESSUNG FREIGESTELLT WURDE.

Unser Mandant hat auch vor dem Friedensgericht, dem er vorgeführt wurde, die an ihn gerichteten Fragen beantwortet, jedoch wurde nach der Bewertung durch das Gericht entschieden, unseren Mandanten in diesem Stadium LEDIGLICH WEGEN DES VORWURFS DER ÖFFENTLICHEN VERBREITUNG IRREFÜHRENDER INFORMATIONEN in Untersuchungshaft zu nehmen. Diese Entscheidung ist ungerecht und rechtswidrig.

Unser Mandant ist ein Pressevertreter, der seit vielen Jahren bedeutende Arbeiten in Fernsehen und Zeitungen geleistet hat. Er ist seit 2013 in der Medienbranche tätig. Mit den Ersparnissen, die er bis heute angesammelt hat, hat er ein Fahrzeug gekauft. Dieses Fahrzeug wird von seiner Ehefrau genutzt. Er wohnt zur Miete. Seine Ehefrau arbeitet als Englischlehrerin an einer Privatschule. Mein Mandant, der mit seiner wertvollen Ehefrau und seinen Kindern ein äußerst bescheidenes Leben führt, hat zu keinem Zeitpunkt seines Lebens auch nur den geringsten unrechtmäßigen Gewinn erzielt.

Zusammenfassend sind wir fest davon überzeugt, dass unser Mandant unschuldig ist und nach der abschließenden Prüfung durch die Justizbehörden sowohl umgehend seine Freiheit zurückerlangen als auch von allen gegen ihn erhobenen Vorwürfen freigesprochen wird.“


Nachrichtenquelle: 12punto

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