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Neue Ära beim nachehelichen Unterhalt: Mindestdauer von 5 Jahren im Gespräch

Es wird an einem umfassenden Gesetzentwurf gearbeitet, um die Praxis des zeitlich unbegrenzten nachehelichen Unterhalts nach einer Scheidung zu ändern. Das neue Modell sieht vor, eine Untergrenze für Unterhaltszahlungen einzuführen und die Dauer in Ausnahmefällen zu verlängern.

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Neue Ära beim nachehelichen Unterhalt: Mindestdauer von 5 Jahren im Gespräch

Die Praxis des zeitlich unbegrenzten Unterhalts für den Partner, der nach einer Scheidung in Armut gerät, könnte durch eine umfassende Änderung beendet werden. Im Rahmen der neuen Regelung soll der Anspruch auf Unterhalt auf mindestens 5 Jahre begrenzt werden, unabhängig von der Dauer der Ehe. Ein weiteres hervorstechendes Merkmal des Entwurfs ist, dass das Gericht dem Unterhaltsempfänger unter Berücksichtigung von Alter, Gesundheitszustand oder Erwerbsfähigkeit eine zusätzliche Frist gewähren kann.

Die geplante Änderung ist noch nicht gesetzlich verankert. Der dem Parlament vorzulegende Vorschlag muss noch genehmigt werden, und die Phasen der Ausschussberatungen sowie der Vollversammlung müssen abgeschlossen sein. In derzeit laufenden Unterhaltsverfahren gelten weiterhin die Bestimmungen des aktuellen türkischen Zivilgesetzbuches.

5 JAHRE MINDESTDAUER UND BERECHNUNGSMETHODE

Dem ausgearbeiteten Modell zufolge wird Unterhalt selbst bei kurzzeitigen Ehen für mindestens 5 Jahre gezahlt. Als Grundlage dient der Zeitraum zwischen dem Datum der Eheschließung und dem Datum der Einreichung des Scheidungsantrags. Bei der Berechnung wird Unterhalt in Höhe der Hälfte dieses Zeitraums festgesetzt. Sollte dieser Wert jedoch unter 5 Jahren liegen, wird automatisch die Mindestdauer angewendet. Beispielsweise wird bei einer Ehe von 1 oder 5 Jahren der Unterhalt für 5 Jahre gezahlt. Bei einer zwölfjährigen Ehe könnte eine Unterhaltszahlung von 6 Jahren und bei einer 20-jährigen Ehe von 10 Jahren zur Debatte stehen.

AUSNAHME: ÄLTERE UND NICHT ERWERBSTÄTIGE PERSONEN

Der Entwurf enthält auch Ausnahmen für die automatische Beendigung der Unterhaltsdauer. Für Unterhaltsempfänger, die ihre Erwerbsfähigkeit vollständig verloren haben, an einem schwerwiegenden Gesundheitsproblem leiden oder ein fortgeschrittenes Alter erreicht haben, können Gerichte eine zusätzliche Frist gewähren. Der Richter kann die Zahlungsdauer unter Berücksichtigung des Einkommens, der Berufserfahrung, des Alters und der finanziellen Situation der Person verlängern. Auf diese Weise werden Personen, die vom Arbeitsmarkt ferngeblieben sind oder nur begrenzte Möglichkeiten zur Wiederaufnahme einer Erwerbstätigkeit haben, von dieser Änderung nicht negativ betroffen sein.

1 JAHR FRIST FÜR ANTRAG AUF VERLÄNGERUNG

Wer aufgrund besonderer Umstände eine zusätzliche Frist beantragen möchte, muss spätestens innerhalb eines Jahres nach Ablauf der Unterhaltsdauer einen entsprechenden Antrag bei Gericht stellen. Nach Ablauf dieser Frist kann kein weiterer Unterhalt mehr gefordert werden.

OPTION AUF EINMALZAHLUNG KOMMT EBENFALLS

Der Entwurf führt eine weitere Neuerung bei Unterhaltszahlungen ein. Auch wenn das Gericht monatliche Zahlungen angeordnet hat, kann im weiteren Verlauf unter Berücksichtigung der finanziellen Situation der Parteien eine einmalige Pauschalzahlung zugelassen werden. Der Richter kann diese Entscheidung treffen, indem er die Auswirkungen der Pauschalzahlung auf den Unterhaltsempfänger und die finanzielle Nachhaltigkeit bewertet. Somit können langfristige finanzielle Bindungen zwischen den Parteien unter bestimmten Bedingungen mit einem einzigen Vorgang beendet werden.

VERJÄHRUNGSFRIST BEI VERMÖGENSAUSEINANDERSETZUNGEN WIRD VERKÜRZT

Die Arbeit sieht nicht nur Änderungen beim Unterhalt vor, sondern auch bei den nach der Scheidung eingereichten Klagen auf Vermögensauseinandersetzung. Die im derzeitigen System geltende Verjährungsfrist von 10 Jahren könnte mit der neuen Regelung auf 5 Jahre sinken. Geschiedene Paare müssen nun in kürzerer Zeit Klage für die Aufteilung des ehelichen Güterstandes, Wertsteigerungsanteile und andere finanzielle Forderungen einreichen.

WER HAT ANSPRUCH AUF UNTERHALT?

In der Türkei ist der nacheheliche Unterhalt kein Recht, das ausschließlich Frauen vorbehalten ist; auch der Partner, der nach der Scheidung in finanzielle Not gerät und dessen Verschulden nicht höher ist als das des anderen Ehegatten, kann Unterhalt erhalten. Daher können auch Männer, die die festgelegten Bedingungen erfüllen, vom Unterhaltsanspruch profitieren. Wie das neue Modell für Frauen und Männer angewendet wird, wird nach den Beratungen im Parlament feststehen.

WIE WIRD DIE NEUE REGELUNG AUF BESTEHENDE URTEILE ANGEWENDET?

Die zur Debatte stehende Untergrenze von 5 Jahren und andere Fristen treten erst in Kraft, nachdem die Regelung gesetzlich verankert wurde. Details zum Inkrafttretungsdatum, den Auswirkungen auf laufende Verfahren und dem Übergangsprozess werden im Gesetzesvorschlag gesondert aufgeführt.


Nachrichtenquelle: 12punto