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Änderung bei der obligatorischen Unfallversicherung für Bergleute: Deckungssumme auf 1 Million Lira erhöht

Das Kommuniqué der Versicherungs- und Privatrentenregulierungs- und Aufsichtsbehörde (SEDDK) über den „Tarif und die Anweisungen für die obligatorische Unfallversicherung für Bergbauangestellte“ wurde im Amtsblatt veröffentlicht und ist in Kraft getreten. Demnach stieg die jährliche Versicherungsprämie pro Person auf 4.675 Lira, während die Deckungssumme für Invalidität und Todesfall auf 1 Million Lira angehoben wurde.

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Änderung bei der obligatorischen Unfallversicherung für Bergleute: Deckungssumme auf 1 Million Lira erhöht

Das Kommuniqué der Versicherungs- und Privatrentenregulierungs- und Aufsichtsbehörde (SEDDK) über den „Tarif und die Anweisungen für die obligatorische Unfallversicherung für Bergbauangestellte“ wurde im Amtsblatt veröffentlicht und ist in Kraft getreten.

ANSTIEG DER JÄHRLICHEN PRÄMIE

Gemäß dem Kommuniqué wurden die zuletzt 2015 festgelegten Prämien- und Deckungssätze aktualisiert. Die von Bergbauunternehmen pro Person zu zahlende jährliche Prämie stieg von 700 Lira auf 4.675 Lira. Die Deckungssumme für Invalidität und Todesfall wurde von 150.000 Lira auf 1 Million Lira erhöht.

Der Betrag, den Versicherungsunternehmen bei Schäden, die 1,5 Millionen Lira übersteigen, obligatorisch beim Zentrum für das Management spezieller Risiken (Özel Riskler Yönetim Merkezi) rückversichern müssen, wurde auf 10 Millionen Lira angehoben.

Während für die Invaliditätsdeckung weiterhin die Allgemeinen Bedingungen der obligatorischen Unfallversicherung für Bergbauangestellte gelten, müssen den Risikoanalyse-Ausschüssen mindestens zwei Experten angehören. Die Berichte der Risikoanalyse-Ausschüsse werden der Generaldirektion für Bergbau und Erdölangelegenheiten (MAPEG) zugänglich gemacht.

AKTUALISIERUNG DER EXPERTENGEBÜHREN

Mit der Neuregelung wurden auch die Kosten für Risikoanalysen aktualisiert. Für Betriebe mit bis zu 10 in der Produktion tätigen Mitarbeitern wurde die Gebühr pro Experte auf netto 3.325 Lira und pro Fachkraft auf netto 2.675 Lira festgelegt.

Für Betriebe mit 10 bis 20 Mitarbeitern beläuft sich dieser Betrag auf netto 5.000 Lira pro Experte und netto 4.000 Lira pro Fachkraft, während für Betriebe mit 20 bis 30 Mitarbeitern die Gebühr auf netto 6.675 Lira pro Experte und netto 5.325 Lira pro Fachkraft stieg. Übersteigt die Anzahl der in der Produktion tätigen Mitarbeiter 30, werden die Kosten für die Risikoanalyse der Betriebe je nach Untertage- oder Übertagebetrieb unterschiedlich berechnet.

In Fällen, in denen der Betrieb physisch nicht vorhanden ist, wird die Risikoanalyse auf Basis des bei der MAPEG eingereichten Projekts durchgeführt und ein Bericht erstellt. Die Kosten für die Risikoanalyse dieser Betriebe dürfen letztendlich 2.675 Lira pro Experte und netto 2.325 Lira pro Fachkraft nicht überschreiten.

Sollte im Rahmen des Kommuniqués bei Risikoanalysen festgestellt werden, dass der Bergbaubetrieb die festgelegten Bedingungen nicht erfüllt, werden die gezahlten Gebühren zusammen mit anderen Kosten nach der Auszahlung an die Ausschussmitglieder durch das Versicherungsunternehmen von dem betreffenden Betrieb zurückgefordert.


Nachrichtenquelle: 12punto

SEDDK Bergwerk