Angebote für die Kfz-Haftpflichtversicherung jetzt auf einer einzigen Plattform!
Mit der Einrichtung der Angebotsplattform für Versicherungsvermittler werden Angebote für die obligatorische Kfz-Haftpflichtversicherung auf einer einzigen Plattform gebündelt.
Die Versicherungs- und Privatrentenregulierungs- und Aufsichtsbehörde (SEDDK) gab bekannt, dass sie am 31. Januar 2024 das Rundschreiben Nr. 2024/6 zur Angebotsplattform für Versicherungsvermittler veröffentlicht hat.
In der von der Behörde veröffentlichten Erklärung wurde darauf hingewiesen, dass die im Rahmen des Rundschreibens geschaffene Angebotsplattform für Versicherungsvermittler eine IT-basierte Plattform ist, die beim Versicherungs-Informations- und Überwachungszentrum (SBM) eingerichtet wurde, damit Versicherungsvermittler (Agenten und Makler) Angebote für die obligatorische Kfz-Haftpflichtversicherung einholen können.
In der Erklärung hieß es: "Die Mitgliedschaft auf der Plattform ist für Unternehmen obligatorisch, für Vermittler jedoch freiwillig; zudem müssen Vermittler eine Mitgliedsgebühr entrichten. Die Mitgliedschaft eines Vermittlers, der seine Provisionsschulden oder die Plattform-Mitgliedsgebühr an das SBM nicht zahlt, wird ausgesetzt. Auf der Plattform sind zwei Arten von Vermittlungsbeziehungen möglich: bereits bestehende Vermittlungsbeziehungen und Vermittlungsbeziehungen, die durch einen Plattform-Vermittlungsvertrag ausschließlich für die Ausstellung von Policen über die Plattform begründet werden können."
Darüber hinaus wurde betont, dass der Abschluss eines Plattform-Vermittlungsvertrags für beide Parteien freiwillig ist und die Verfahren zur Begründung und Beendigung des Vertrags den allgemeinen Bestimmungen unterliegen. In der Erklärung wurde betont: "Es dürfen keine Bankbürgschaften oder Kautionsversicherungen verlangt werden. Es kann keine Verpflichtung zur Zusammenarbeit mit nur einer Versicherungsgesellschaft auferlegt werden. Es dürfen keine Regelungen getroffen werden, die das Portfoliorecht beeinträchtigen."
ANGEBOT INNERHALB VON 10 MINUTEN
Die Funktionsweise der Plattform wurde in zwei Phasen unterteilt: In der ersten Phase erhalten Versicherungsvermittler innerhalb von 10 Minuten Angebote von den Versicherungsgesellschaften, mit denen sie bereits vertraglich verbunden sind; über diese Angebotsnummern werden die Policen dann über die Bildschirme der Unternehmen ausgestellt. Sollte in der ersten Phase kein Angebot eingeholt werden können, können in der zweiten Phase Angebote von anderen Versicherungsgesellschaften eingeholt werden, mit denen im Rahmen des Plattform-Vermittlungsvertrags eine Vermittlungsbeziehung besteht. Auch in dieser Phase wird innerhalb von 10 Minuten ein Angebot erstellt und die Police über die Angebotsnummern ausgestellt. Versicherungsgesellschaften können keine zwingenden Bedingungen für den Prämieneinzug bei Policen festlegen, die auf Basis der über die Plattform erstellten Angebote ausgestellt werden. Zudem gilt es als Nichtausstellung einer Police, wenn von den Unternehmen kein Angebot abgegeben wird oder wenn bis zum Ende des Tages keine Police auf Basis des abgegebenen Angebots ausgestellt wird.
Nachrichtenquelle: AA
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