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Beitragsanpassung für die Kfz-Haftpflichtversicherung steht fest!

Die SEDDK hat den maximalen Beitragsanstieg für die obligatorische Kfz-Haftpflichtversicherung für den Monat Juli auf 3,5 Prozent festgelegt.

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Beitragsanpassung für die Kfz-Haftpflichtversicherung steht fest!

Die Versicherungs- und Privatrentenregulierungs- und Aufsichtsbehörde (SEDDK) hat ein Rundschreiben veröffentlicht, in dem die Anpassungsrate für die Prämien der obligatorischen Kfz-Haftpflichtversicherung bekannt gegeben wurde.

In dem Rundschreiben heißt es: "Artikel 1 – Gemäß Absatz 2 des vorläufigen Artikels 11 der Verordnung über die Grundsätze der Tarifanwendung in der obligatorischen Kfz-Haftpflichtversicherung, die im Amtsblatt vom 14.07.2007 mit der Nummer 26582 veröffentlicht wurde, werden die im Juni 2024 je nach Fahrzeuggruppe und Nutzungsart angewandten Höchstprämien für den Monat Juli 2024 um 3,5 Prozent erhöht angewendet."

Dem Rundschreiben zufolge tritt die Regelung zum 1. Juli in Kraft.


Nachrichtenquelle: AA

SEDDK Verkehr Obligatorische Kfz-Haftpflichtversicherung