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Im Amtsblatt veröffentlicht: Neue Ära für ungenutzte Mobiltelefone!

Die Frist für die Abschaltung von Geräten, bei denen festgestellt wurde, dass sie 7 Jahre lang ununterbrochen keine Dienste von elektronischen Kommunikationsnetzen in Anspruch genommen haben, wird ab dem 1. Januar 2024 auf 1 Jahr verkürzt.

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Im Amtsblatt veröffentlicht: Neue Ära für ungenutzte Mobiltelefone!

Die von der Informations- und Kommunikationstechnologiebehörde (BTK) erlassene Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Registrierung von Geräten mit elektronischer Identitätsinformation wurde in der heutigen Ausgabe des Amtsblatts veröffentlicht.

FRIST GEÄNDERT

Gemäß der Verordnung wird die Frist für die Streichung von ungenutzten, illegalen, verlorenen, gestohlenen, in ihrer elektronischen Identität veränderten oder auf andere Geräte kopierten Geräten von der „White List“ (weiße Liste), deren Aufnahme in die „Black List“ (schwarze Liste) sowie deren Abschaltung ab dem 1. Januar 2024 von 7 Jahren auf 1 Jahr verkürzt.

WENN EIN GERÄT AUF DIE SCHWARZE LISTE KOMMT...

In diesem Rahmen wird die Kommunikationsverbindung von Mobiltelefonen, die in der Datenbank der BTK geführt werden und 1 Jahr lang ununterbrochen nicht genutzt wurden, innerhalb von 24 Stunden unterbrochen und die Geräteinformationen werden in die schwarze Liste aufgenommen.

Sollte ein auf die schwarze Liste gesetztes Gerät erneut mit einer Teilnehmernummer verwendet werden, wird die IMEI-Nummer des Geräts nach einer Meldung durch den GSM-Betreiber wieder als registriert eingestuft und auf die weiße Liste gesetzt. Dieser Antrag konnte zuvor nur über den Importeur oder Hersteller des Geräts gestellt werden.

ANTRAG BEI DER BTK MÖGLICH

Gemäß dem der Verordnung hinzugefügten vorläufigen Artikel kann der Antrag auf erneute Registrierung der IMEI-Nummer eines auf die schwarze Liste gesetzten Geräts über den Importeur oder Hersteller des Geräts gestellt werden, falls der Endnutzer nicht mit den BTK-Datensätzen übereinstimmt. Sollte der Importeur oder Hersteller des Geräts liquidiert oder gelöscht worden sein, kann der Antrag unter Vorlage der erforderlichen Informationen und Dokumente direkt bei der BTK gestellt werden.


Nachrichtenquelle: Reuters

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